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Mietfahrzeug Informationen

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Abkürzungen Ausstattung Bussen Fahrer Fahrzeuge
Führerschein Gebühren Grenzverkehr / Einwegmieten Inbetriebnahme Check Kaution
Kleingedrucktes Preisberechnungen Sonderzubehör Tanken Mitnahme von Tieren
Übernahme / Rückgabe Verantwortung Versicherungsbegriffe Vertragsgestaltung Voucher - Reservierungsbestätigung
Zusatzversicherungen     


  Abkürzungen

Mietwagen Abkürzungen für Typenbezeicnung z.B. ECMN:
 
Kat. = Autokategorie:
M = Mini
E = Economy
C = Compact
I = Intermediate
S = Standard
F = Full Size
P = Premium
L = Luxury
X = Special
Typ:
C = 2/4türig
B = 2türig
D = 4türig
W = Wagon (Kombi)
V = Van
L = Limousine
S = Sports
T = Convertible (Cabriolet)
F = 4-Wheel Drive (4x4)
P = Pick up
J = All Terrain
X = Special
auto = Automat:
A = Automat
M = Manuel (geschaltet)
a/c = Klimaanlage:
R = Ja
N = Nein

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  Ausstattung für Camper / Wohnmobile

Die Camperausstattung (Convenience-Kit) besteht im wesentlichen aus Bettwäsche (Leintücher, Duvets oder Wolldecken) bzw. Schlafsack, Ess- und Kochgeschirr, Besteck, Bade- und Handtüchern. Darüber hinaus gehören zur Campingausstattung nützliche Utensilien wie Taschenlampe, Korkenzieher, Flaschenöffner, Reinigungsmittel etc.
Das Propangas wird für den Kühlschrank (falls nicht an Elektrizität angeschlossen), den Herd und die Aufbereitung von Warmwasser benötigt. Die Chemikalien braucht man für den Abwassertank der Toilette. Mikrowellenherd und Dach-Klimaanlage können nur mittels eines Elektrizitätsanschluss (auf einem Campingplatz) betrieben werden. Der Generator (nicht bei allen Fahrzeugen vorhanden - im voraus reservieren und an Ort bezahlbar) erzeugt dieselbe Stromstärke wie ein Elektroanschluss und kann deshalb für freies Campieren benutzt werden (läuft mit Benzin vom Benzintank). Die Wasserpumpe und die generelle Innenbeleuchtung funktionieren über die Fahrzeugbatterie.
Man sollte wenig Gepäck mitnehmen und wenn möglich weiche, handliche Gepäckstücke, denn diese lassen sich besser verstauen. Zudem ist der Stauraum in den Camper/Wohnmobilen begrenzt. Leere Koffer können teilweise an den Vermietstationen hinterlegt werden (auf eigenses Risiko und nicht möglich bei Einwegmieten).

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  Bussen

Im Mietwagenvertrag sind die Bussen genau geregelt. Wer mit einem gemieteten Fahrzeug als Lenker unterwegs ist und sich gesetzeswidrig verhält, muss auch für die Busse aufkommen. Dies gilt übrigens nicht nur für Mietwagen sondern auch für ausgeliehene Privatwagen. Dazu ist im Strassenverkehrsgesetz und Verkehrsregelverordnung genau definiert, dass immer der Fahrzeugführer für das Einhalten der Verkehrsregeln verantwortlich ist. Falls man als Lenker eines Mietautos realisiert, dass man geblitzt wurde und deshalb wohl eine Busse für zu schnelles Fahren oder Missachtung eines Rotlichts ausgesprochen wird, sollte dies dem Vermieter fairerweise bereits bei Wagenrückgabe mitteilen. Ein Unterlassen würde automatisch Mehrkosten verursachen.

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  Fahrer

Vorsicht beim Kleingedruckten: Oft ist es so, dass nur eine Person das Fahrzeug lenken darf. Passiert ein Unfall, während eine andere Person am Steuer sitzt, ist der Versicherungsschutz damit hinfällig. Einfach bei Vertragsschluss darauf hinweisen, dass nicht nur eine Person das Fahrzeug lenken wird, und alle potenziellen Fahrer in den Vertrag aufnehmen lassen - damit ist das Problem gelöst.

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  Fahrzeuge

Die Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen gleicher Grösse und Ausstattung. Deshalb behalten sich die Autovermieter das Recht vor, Ihnen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen z.B. wegen höheren Treibstoffverbrauch oder ähnlich berechtigt.
Camper/Vans sind Nutzfahrzeuge mit bewohnbarem Abteil, während Wohnmobile/Motorhomes mit der Fahrerkabine eine richtige "Wohnung" bilden. Der Wohnraum im Wohnmobil ist auf 10-20 m² beschränkt, deshalb wählen Wohnmobilprofis stets eine Kategorie grösser. Man bedenke, dass es sich hier um ein "Haus auf 4 Räder" handelt, allerdings ist es viel kompakter.

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  Führerschein

Zur Anmietung ist der nationale Führerschein erforderlich. Ein internationaler Führerschein  wird teilweise zusätzlich empfohlen. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.

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  Gebühren

Zusätzliche Gebühren werden für Kindersitze, zum Teil zusätzlicher Fahrer oder Fahrer unter 23/25 Jahre von den Mietwagenvermieter vor Ort verlangt sowie auch für die Campingausrüstung für Camper/Wohnmobile.
Das Depot bei den Vermietern muss meist mittels Kreditkarte hinterlegt werden.

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  Grenzverkehr / Einwegmieten

Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder empfiehlt sich in jedem Fall bereits bei Buchung vom Autovermieter bestätigen zu lassen, da es Einschränkungen für bestimmte Regionen z.B. Osteuropa oder einzelne Wagengruppen geben kann.
Einwegmieten sowie Grenzverkehr ins Ausland sind für alle Destinationen auf Anfrage und vorab der Genehmigung durch den Vermieter.

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  Inbetriebnahme Check

Bevor mit dem Fahrzeug los gestartet wird, sollte man einen Rundgang um das Auto machen und es von allen Seiten fotografieren. Speziell Lackschäden oder Beulen sollten dokumentiert werden, und auch der Zustand des Fahrgastraumes sollte festgehalten werden, ebenso wie der Stand der Tankanzeige. So kann bei späteren Problemen nachgewiesen werden, dass man an alten Schäden keine Schuld trägt. Vor dem Losfahren ist es auch sinnvoll, technische Kontrollen zu machen: Funktionieren die Bremsen, die Scheinwerfer? Wie ist der Ölstand? In welchem Zustand sind die Reifen? Auch sollte man sich erkundigen, ob von Gesetz wegen Pannendreieck und Warnwesten mitgeführt werden müssen - wenn ja, sicherstellen, dass sich diese auch an Bord befinden. Erst wenn alles in Ordnung ist, losfahren.

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  Kaution

Es ist empfehlenswert, zum Teil sogar zwingend vorgeschrieben, die Kaution per Kreditkarte zu stellen. Die Kreditkarte muss in jedem Fall auf den Hauptmieter/Fahrer ausgestellt sein. In wenigen Ländern, ist die Kaution auch in bar oder mit Reisechecks zu stellen.

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  Kleingedrucktes

Bearbeitungsgebühren und Kilometerbegrenzungen sind eher unüblich. Alle Preise sollten inklusive Steuern und aller Kosten angegeben sein, Extrakosten wie z.B. für Reinigung sind eher die Ausnahme, können aber vorkommen. Sehr wohl anfallen können dagegen Kosten für Service oder für Zusatzausstattung wie Kindersitze. Vorsicht auch bei teuren Zusatzversicherungen z.B. für das Gepäck, das ist oft unnötig, weil in einer Reiseversicherung dies meistens inkludiert ist. Man sollte auf jeden Fall nach dem Urlaub die Abbuchung von der Kreditkarte überprüfen, um sicherzustellen, dass keine unnötigen Spesen, z.B. für Geldstrafen aus Verkehrsdelikten, abgezogen wurden.

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  Preise

Die Anmietung bestimmt - in den meisten Fällen - den Preis für die gesamte Mietdauer. Der Mietpreis berechnet sich nicht nach Kalandertagen, sondern im 24 Stunden-Rhytmus, beginnend mit Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübernahme und einer allgemein üblichen Toleranzgrenze von 59 Minuten bei Fahrzeugrückgabe. Ein Überschreiten der reservierten Mietdauer kann zu einer Nachbelastung durch den Autovermieter zu ortsüblichen, höheren Preisen führen kann.
Der Benzinverbrauch bei Camper/Wohnmobile liegt je nach Typ und Gelände zwischen 20 und 35 Litern auf 100km.

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  Sonderzubehör

Sollten Sie Sonderzubehör wie Kindersitze, Dachgepäckträger o.ä. benötigen, so geben Sie Ihre Wünsche bitte bei der Buchung an. Diese werden dann beim jeweiligen Autovermieter angefragt und können nur bei dessen OK auch Ihnen rückbestätigt werden. Für viele Destinationen empfiehlt es sich, eigene Kindersitze mitzunehmen, weil zum einen die Gebühren ab einer gewissen Mietdauer den eigentlichen Wert übersteigen und zum anderen die Sicherheitsstandards in einigen Ländern nicht denen im deutschsprachigen Raum entsprechen. Die Kosten für das Zubehör erfolgt vor Ort zuzüglich der Ortssteuer direkt an den Autovermieter.

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  Tanken

Normalerweise ist es üblich, den Wagen vollgetankt übergeben zu bekommen und genauso voll getankt wieder zurückzubringen. Bekommst man den Wagen nur mit halbem Tank, dann sollte man das auch entsprechend beim Vermieter deponieren und festhalten, dass das Fahrzeug auch wieder mit diesem Stand zurückgeben wird. Vorsicht: Bietet der Vermieter an, das Fahrzeug bei Rückgabe vollzutanken, dann sind damit meistens Extrakosten verbunden.

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  Tiere

Aus hygienischen Gründen ist es nicht erlaubt bei Camper/Wohnmobile Tiere mitzuführen.

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  Übernahme / Rückgabe

Man wird je nach Vermieter von Flughafen- oder Stadthotels abgeholt und wieder zurückgebracht. Transfers sind nicht bei allen Vermietern inbegriffen.
Für die Fahrzeugübernahme und die entsprechenden Erklärungen eines Camper/Wohnmobils, benötigt man etwa 2 Stunden (in der Hochsaison kann es auch länger dauern). Man sollte daher am ersten Tag nur eine kurze Etappe planen. Eine ausführliche Instruktionsbroschüre erhält man im Normalfall bei der Übernahme. Man sollte den Wagen auf Kratzer oder Lackschäden kontrollieren und diese unbedingt schriftlich festhalten.

Bei der Mietfahrzeug-Rückgabe ist der Schlüsseleinwurf ausserhalb der Öffnungszeiten zwar praktisch, ohne Übergabeprotokoll ist aber die Gefahr grösser, dass man plötzlich für Schäden belangt wird, die man womöglich gar nicht verursacht hat. Zudem sollen man selber voll tanken (wenn vereinbart), überlässt man dies dem Vermieter, kommt das meist deutlich teurer. Im Normallfall gibt es keine Rückerstattung bei frühzeitiger Rückgabe. Es entstehen Zusatzkosten bei verspäteter Rückgabe.
Die Camper/Wohnmobil-Rückgabe muss in den meisten Fällen jeweils morgens erfolgen und benötigt mindestens 1 Stunde (in der Hochsaison länger). Der Benzintank muss auf dem selben Stand sein wie bei Übernahme. Die Camper/Wohnmobile sollte so zurückgegeben werden, wie man es übernommen hat. Innen wird eine Reinigung erwartet. Falls das Fahrzeug nicht in einem einigermassen sauberen Zustand abgegeben wird, werden zusätzliche Spesen verlangt, z.B. für zusätzliche Reinigung, für das Entleeren der Wasser-/Abwassertanks etc. Die Vermieter verrechnen einen fixen Betrag oder Stundenansätze.

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  Verantwortung

Der Veranstalter und die Autovermieter übernehmen keine Verantwortung für Anmietung, wenn das Fahrzeug vertragswidrig gebraucht wird, bei mutwilligen Beschädigungen, grob Fahrlässigkeit, gegen Gesetze verstossen sowie Fehlen oder Ungültigkeit von zur Anmietung notwendigen Dokumenten (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte), nicht Beachtung von Mindest- oder Höchstalterregelungen, oder gar unter Drogen- oder Alkoholeinfluss fahren, besteht im Schadenfall keinerlei Versicherungsschutz. Was sich genau unter dem Begriff "grobe Fahrlässigkeit" zu verstehen ist, richtet sich nicht nach Schweizer Rechtsgepflogenheiten, sondern nach dem jeweiligen Landesrecht.
Bei einem Schaden sollte man umgehend eine der Mietstationen, zu denen das Fahrzeug gehört, verständigen und gegebenen Falls die Polizei (besonders wichtig bei Diebstahl), und einen Unfallbericht ausfüllen, da ansonsten der Versicherungsschutz entfallen könnte.
Man sollte auf jeden Fall sämtliche Belege für verauslagte Kosten aufbewahren. Tut man dies nicht, werden die Versicherungen diese Forderungen auf keinen Fall anerkennen. Diverse Schäden von Wohnmobilen und Motorräder werden grundsätzlich nicht von der CDW gedeckt z.B.: Schäden die durch Fahrlässigkeit ohne Beteiligung eines zweiten Fahrzeuges entstanden sind (z.B. beim Rückwärtsfahren, am Dachaufbau usw.), an der Inneneinrichtung, am Unterboden und an den Rädern, durch Überhitzung oder Unterkühlung des Fahrzeugs, Aufschlagen von Gegenständen am Fahrzeug entstanden sind (z.B. Steinschlag), die am Fahrzeug abseits von öffentlichen Strassen entstanden sind (hierzu zählen auch Tankstellen, Rastplätze und andere Privatwege und Strassen).
Die Fahrzeugübernahme von Camper/Wohnmobile am gelichen Tag wie der Transatlantikflug ist nicht erlaubt. Es empfiehlt sich deshalb, die erste Nacht nach Ankunft in einem Hotel zu verbringen.

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  Versicherungsbegriffe

CDW = Collision Damage Waiver, LDW = Loss Damage Waiver. Die CDW oder LDW ist keine Versicherung, jedoch hat man bei Schäden am eigenen Mietfahrzeug, unabhängig vom Schadenverursacher, entweder keine Beteiligung oder nur eine geringe Selbstbeteiligung zu tragen, so dass es in diesem Sinne als eine Vollkaskoversicherung verstanden werden kann. Die CDW oder LDW schützt den Mieter vor der finanziellen Verantwortung für den Fall, dass das Mietfahrzeug gestohlen, mutwillig oder anderweitig durch dritte beschädigt wird, auch wenn der Mieter den Schaden verursacht hat. Die CDW oder LDW wird hinfällig, wenn der Schaden absichtlich, grob fahrlässig usw. verursacht wird oder der Mieter die Mietbedingungen verletzt.

VIP = Vacation Interruption Protection. Dies ist in der Regel eine Zusatzversicherung zur CDW bei Motorrädern oder Wohnmobilen, die in den meisten Fällen den Selbstbehalt im Schadensfall reduziert und Schäden, die nicht durch die CDW abgedeckt werden, auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Bei einigen Vermietern übernimmt die VIP im Falle einer mehr als 12stündigen Panne und dem damit verbundenen Ausfall des Wohnmobils einen Teil der Übernachtungs- und Transportkosten.

VPP = Nur in Verbindung mit der VIP möglich; diese beinhaltet SLI (Erhöhung der Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten), PAC (erhöhte Insassenversicherung für Fahrer und Mitfahrer), PPC (Gepäckversicherung bis zu einem max. Betrag) und zudem reduziert den Selbstbehalt in der Regel, bei Unfallschäden am Fahrzeug inkl. Diebstahl und Vandalismus. Die Schäden, die durch die CDW nicht abgedeckt sind, haben einen Selbstbehalt.

Haftpflichtversicherung = Grundsätzlich ist im Mietwagenpreis die jeweils vorgeschriebene Haftpflichtversicherung enthalten. Der Deckungsschutz, z.B. bei den amerikanischen Haftpflichtversicherungen ist wesentlich geringer als in Deutschland oder in der Schweiz und oft nicht ausreichend. In den meisten amerikanischen Staaten (von Staat zu Staat unterschiedlich) liegt die Höchstsumme der Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden nur bei 20'000 US$, auch wenn berücksichtigt wird, dass in den USA der Autofahrer seine Fahrzeugschäden auch dann selber trägt, wenn ein anderer den Schaden verursacht, sind diese Deckungssummen sehr knapp. So sind daher für Mietfahrzeuge in den USA, sowie auch teils andere Destinationen, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu 1 Mio. Euro, 2 Mio. DM oder CHF teilweise inklusive. Diese tritt immer dann ein, wenn die Autoversicherung nicht ausreicht (subsidäre Deckung).
Hier ein paar Beispiele von Deckungssummen in Europa:

    Deutschland: Personenschäden 2,5 Mio. Euro, Sachschäden: 500´000 Euro
    Frankreich: Personenschäden unbegernzt, Sachschäden: 460´000 Euro
    Griechenland: Personenschäden 500´000 Euro, Sachschäden: 100´000 Euro
    Grossbritannien: Personenschäden unbegrenzt, Sachschäden: 394´000 Euro
    Kroatien: Personenschäden 197´000 Euro, Sachschäden: 106´000 Euro
    Portugal: Personenschäden 600´000 Euro, Sachschäden: 600´000 Euro
    Schweden: Personenschäden 33,2 Mio. Euro, Sachschäden: 33,2 Mio. Euro
    Spanien: Personenschäden 350´000 Euro, Sachschäden: 100´000 Euro
    Tunesien: Personenschäden 37´000 Euro, Sachschäden: 37´000 Euro
    Türkei: Personenschäden 7300 Euro, Sachschäden: 1600 Euro
EP = Extended Protection. ALI oder SLI = Supplementary Liability Insurance. Dies ist ein erhöhter Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden, die Dritten durch den Unfall entstanden sind (Dritte sind in diesem Fall nicht der Mieter, eingetragene Fahrer sowie deren Angehörige) und zusätzlicher Schutz, wenn der gegnerische Unfallverursacher unterversichert, nicht versichert oder flüchtig ist, mit einer Deckungssumme von bis zu einer Million US$.

LIS = Liability Insurance Supplement. Wie SLI, zusätzlich jedoch Versicherungsschutz bis zu einem bestimmten Betrag für Verletzungen, die der Mieter oder die Insassen durch das Verschulden eines nicht- oder unterversicherten Fahrers erleiden.

UMP = Uninsured/Underinsured Motorist Protection. Dies ist ein Schutz gegen Unterversicherung des Unfallgegners. Diese Versicherung deckt Personenschäden Mieterseits oder Mitfahrerseits, wenn der Schaden durch anderen Fahrer verursacht wird, der Fahrerflucht begeht oder über geringfügigen bzw. keinen Versicherungsschutz verfügt (in den USA leider üblich).

PAE = Personal Accident Insurance and Personal Effects Coverage, PERSPRO oder PEC/PAI = Personal Effects Coverage/Personal Accident Insurance. Dies ist eine Personen-Insassenversicherung in Verbindung mit einer Gepäckversicherung. Insassenversicherung deckt Körperverletzung der Insassen und Unfalltod des Fahrers ab. Auch werden bis zu einen gewissen Betrag die Spitalkosten, Medikamente, etc. ausbezahlt. Der Versicherungsschutz besteht während des Fahrens bzw. beim Ein- und Aussteigen. Diese wird dringend empfohlen, wenn im jeweiligen Mietfahrzeug auch Personen mitfahren, die nicht mit dem Mieter verwandt oder nicht mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben, da die von den Vermietunternehmen angebotenen Versicherungen in aller Regel nur das Gepäck des Mieters sowie des beschriebenen Personenkreises absichern. Die Gepäckzusatzversicherung deckt den Verlust und/oder die Beschädigung von Wertgegenständen im Inneren des Fahrzeuges.

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  Vertragsgestaltung

Man sollte in jedem Fall auf einen schriftlichen Mietvertrag bestehen, in dem die Leistung und das Honorar genau geregelt sind, ebenso wie eventuelle Selbstbehalte und wie im Fall von Unfällen oder Schäden verfahren werden soll. Zudem gilt es, sich im Vorfeld schlau zu machen, welche Dokumente man mitbringen muss bzw. welche Auflagen es gibt. Das Mindestalter für die Fahrzeugmiete ist oft 19 oder 21, manchmal sogar 25 Jahre - und hin und wieder gibt es auch ein Höchstalter, wie z.B. in Spanien, wo man ab 79 Jahren keinen Mietwagen mehr bekommt. Und ohne Kreditkarte geht gar nichts.
Auch werden oft Personalausweis sowie auf jeden Fall ein Führerschein verlangt. Man sollte sich auch eine Kopie des Vertrages geben lassen und eine Notfallnummer, damit im Fall des Falles weisst, an wen du dich wenden kannst. Stelle auch sicher, dass du alle Papiere bekommst, die dich zum Betrieb des Fahrzeugs berechtigen, z.B. einen Zulassungsschein und auch für den Fall des Falles einen Unfallbericht. Apropos Unfall: Nachfrage beim Vermieter, was zu tun ist bei einem Unfall, um sicherzugehen, dass man sich vertragskonform verhält. Das Ausfüllen eines Unfallberichts und Rufen der Polizei kann in keinem Fall schaden.

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  Voucher - Reservierungsbestätigung

Nach Reservierungsbestätigung erhalten Sie einen Voucher, den Sie dem Autovermieter bei Anmietung vorlegen müssen. Der Voucher enthält die Details Ihrer Buchung und der eingeschlossenen Leistungen. Bei kurzfristigen Reservierungen erhalten Sie einen Faxvoucher, der wie ein Original zu behandeln ist. Der Mietvertrag kommt unter Anrechnung des Voucherwertes zwischen Ihnen und der Vermietfirma vor Ort zustande.

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  Zusatzversicherungen

Die Autovermieter bieten vor Ort häufig optionale Versicherungsleistungen an, wie Insassenunfall- oder Reisegepäckversicherungen, Ausschluss der Selbstbeteiligung u.a. Wollen Sie diese abschliessen, so entrichten Sie diese Gebühren zuzüglich örtliche Steuern direkt an den Autovermieter. Nachträgliche Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Siehe Punkt Versicherungsbegriffe.

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  Links zu

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