Reisemängel
richtig reklamieren

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Bei den ca. 40 Mio. Reisen jährlich reklamieren die deutschen Bundesbürger gut 400'000 Reisemängel. Reiseveranstaltern ist der Kundenservice sehr wichtig und daher werden die meisten kleinen Mängel sofort nach der Reklamation behoben. Nur ca. 12'000 Reiserechts-Streitfälle werden jährlich vor Gericht ausgetragen. Bei einem durchschnittlichen Streitwert von nur 550 Euro belasten diese Klagen die Gerichte und bringen den Reiserechts-Anwälte nur uninteressante durchschnittliche 100 Euro Honorar.

Wer eine Preisrückerstattung verlangen will, muss folgenderweise vorgehen: an Ort und Stelle reklamieren und Abhilfe verlangen. Nützt dies nichts: sich die Mängel von der Hoteldirektion, vom Reiseleiter oder von der Vertretung des Reiseveranstalters bestätigen lassen. Wenn möglich weitere Beweismittel beschaffen - etwa Fotos. Unmittelbar nach der Heimkehr: den Rückerstattungsanspruch beim Reiseveranstalter geltend machen. Kann man sich mit ihm nicht einigen, wendet man sich am besten an den Ombudsman der Schweizer Reisebranche.


Diese Fehler sollten Sie vermeiden, wenn Sie einen Reisemangel geltend machen wollen:

Sich zu spät beschweren
Regel eins: Sofort reklamieren! Auf jeden Fall so früh wie möglich über den Misstand am Urlaubsort bei der Reiseleitung oder beim Hotel beschweren! Je länger man wartet, desto weniger Zeit wird bei einer Rückvergütung angerechnet.

Falscher Ansprechpartner
Seinem Ärger bei der Rezeption oder Hoteldirektor Luft zu machen, führt zu nichts. Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter bzw. zunächst dessen Reiseleiter vor Ort für die Behebung des Mangels zuständig.

Mangel ungenau beschreiben
"Das Zimmer ist ein Saustall" ist keine präzise Aussage. Ist die Bettwäsche schmutzig? Sind die Waschbecken nicht sauber? Je konkreter, desto besser.

Spontane Selbstabhilfe
Wenn das Hotel nicht den Erwartungen entspricht oder überbucht ist, keinesfalls auf eigene Faust ein neues Quartier suchen. Nur wenn der Reiseleiter keine Abhilfe schafft, ist das gerechtfertigt und die Erstattung der Kosten möglich (gegen Quittung).

Daheim trödeln
Wer Beschwerde einlegen will, muss eine Frist von 1 Monat nach der Rückkehr aus dem Urlaub einhalten. Beschwerden in schriftlicher Form vortragen. Forderung (z. B. Geldrückerstattung) nicht vergessen!

Faseln vor Gericht
Der Richter akzeptiert nur präzise Beschwerden, die Schwächen müssen konkret benannt sein. Statements wie z. B. "Das Essen war schlecht, das Zimmer laut, die Zimmer unsauber" reichen nicht aus.


Mängel-Brief Beispiel

Frankfurter Tabelle

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