Gefärliche Gegenstände

Gefährliche Gegenstände

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Aus Sicherheitsgründen verbieten es internationale Vorschriften, folgende Gegenstände sowohl im eingecheckten wie auch im Handgepäck, mitzunehmen.


Verbotene Gegenstände im eingecheckten Gepäck und im Handgepäck

Gefärliche Gegenstände
  • Aktentaschen und Diplomatenkoffer mit eingebauter Alarmvorrichtung
  • Primäre (nicht aufladbare) Lithium-Batterien und -Zellen. Batterien von Mobiltelefonen und Notebooks sind davon ausgenommen, da diese wieder aufladbar sind und deshalb als sekundäre Lithium-Batterien gelten.
  • Explosivstoffe, Munition, Feuerwerk und Leuchtraketen
  • Entzündliche, nicht-entflammbare tiefgekühlte und giftige Treibgase, Feuerzeuge und Feuerzeug-Gas, Camping-Gas
  • Reizgase wie Pfefferspray, K.O.-Spray, usw.
  • Kohlendioxid-Behälter zur Mineralwasser-Bereitung, Butangasflaschen, Sauerstoff-Flaschen, Gasflaschen
  • Leicht entzündliche Feststoffe, wie Streichhölzer und andere feuergefährliche oder selbstentzündliche Gegenstände, und solche, die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase frei setzen
  • Entzündliche Flüssigkeiten wie Lacke, Verdünner oder Lösungsmittel
  • Oxidierende Stoffe, wie Bleichmittel und Peroxyde
  • Giftige und ansteckende Substanzen (Viren und Bakterien)
  • Radioaktives Material
  • Ätzende Stoffe: Säuren, Quecksilber, Thermometer, die Quecksilber enthalten, Barometer, Alkali- und Zellbatterieflüssigkeiten
  • Magnetisierende Gegenstände und andere als gefährlich einzustufende Stoffe

Ausnahmen gelten für einige Medikamente und für medizinische Zwecke genutzte Instrumente, Toilettenartikel und Alkohol, wenn diese in kleinen Mengen und nur für den eigenen Gebrauch mit an Bord genommen werden.



Verbotene Gegenstände im Handgepäck (nur im eingechecktem Gepäck möglich)

Gefärliche Gegenstände
  • Waffen aller Arten, einschliesslich Imitationen und Spielzeug
  • Messer aller Arten und Grössen, ungeachtet der Klingenlänge
  • Rasierklingen
  • Metallscheren
  • Gehstöcke mit Metallspitzen
  • Metallische Nagelfeilen
  • Korkenzieher
  • Baseball Schläger, Golfschläger, Billiardstöcke, Skistöcke, Eispickel
  • Schraubenzieher aller Art
  • Stricknadeln

Bitte entfernen Sie diese Gegenstände aus Ihrem Handgepäck und verstauen Sie diese in Ihrem eingecheckten Gepäck. Alle Gegenstände, die bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen gefunden werden, werden von den Behörden beschlagnahmt. Die Fluggesellschaft kann für beschlagnahmte Gegenstände nicht haftbar gemacht werden. Diese Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die Sie am Flughafen kaufen.



Nur im eingechecktem Gepäck möglich

Gefärliche Gegenstände
  • Brennstoff und Dämpfe sind nur im eingechecktem Gepäck erlaubt.
Gefärliche Gegenstände
  • Taucherflasche drucklos sind nur im eingechecktem Gepäck erlaubt.


Nur im Handgepäck möglich

Gefärliche Gegenstände
  • Hitze erzeugende Artikel (z.B. Taucherlampen) muss die Stromquelle getrennt sein und sind nur im Handgepäck erlaubt.



Bitte beachten Sie, dass die Sicherheitskräfte am Flughafen folgende Gegenstände konfiszieren
  • Feuerwaffen und Munition (nur im registrierten Gepäck erlaubt) *
  • Spielzeug, das eine naturgetreue Nachbildung von Waffen darstellt
  • Handgranaten, Sprengstoffe, Zündstoffe
  • Gegenstände, die Gase oder schädliche Stoffe freisetzen
  • Dolche, Springmesser und Butterflies
  • Potenziell gefährliche Gegenstände, wie Fahrradketten, Totschläger und sonstige Schlaggegenstände
  • Jegliche Art von Feuerzeugen auf Flügen nach/von/via die USA
* Hinweis:
A) Sport-/Jagdwaffen, wie Sport-Pistolen/Revolver und Jagdgewehre müssen im abgefertigten Gepäck aufgegeben werden.
Folgende Verpackungs-Vorschriften müssen befolgt werden:
  • Waffen müssen entladen sein
  • Waffen müssen für die Beförderung in den speziell dafür vorgesehenen Transport-Behältern verpackt sein
Wichtig: Der Passagier ist verantwortlich für die Einhaltung der Zollvorschriften, die Einfuhrgenehmigungen oder anderer amtlich benötigter Dokumente für die Ein- oder Durchreise eines Landes.

B) Munition von Kleinkaliber-Sportwaffen muss im abgefertigten Gepäck aufgegeben werden.
Pro Passagier sind maximal 5 (fünf) Kilo Munition erlaubt.
Der Transport von Munition muss der Fluggesellschaft im Voraus gemeldet werden.
Für den Transport von Munition gelten folgende Verpackungs-Vorschriften:
  • Die Munition muss von der Schusswaffe getrennt verpackt sein
  • Die Munition muss in einem festen Behälter aus Holz, Metall oder Faserplatte verpackt sein
  • Die Munition muss im Behälter geschützt sein vor Erschütterung und Bewegung
  • Die Munition muss derart verpackt sein dass eine zufällige Selbstauslösung verunmöglicht wird

Übersichtsliste

Gefärliche Gegenstände Handgepäck Flyer


Tabelle zu den Bestimmungen bezüglich der gefährlichen Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden dürfen oder nicht.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmter Gegenstand oder Stoff als gefährlich eingestuft und nicht eingecheckt wird, erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.



Weitere Informationen finden Sie auf: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Transport Security Administration (TSA)

Reise-Checkliste vor Abreise
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