Blitzer Methoden
und Tipps

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Die drei wichtigsten Methoden, Temposünder zu überführen

1. Mobile Nachfahrmessung: Das Messgerät ist im Polizeiauto installiert, das dem zu schnell fahrenden Wagen folgt.

2. Mobile Messung im Freien: Die Beamten stehen mit Laserpistole oder Radargerät am Strassenrand.

3. Fest installierte Messgeräte: Radarkasten, Laserscanner und Induktionsschleifen im Strassenbelag - laut Experten die zuverlässigsten Messgeräte - arbeiten unbemannt und vor allen in Städten.



Geblitzt? Die 10 wichtigsten Tipps

Klick, plötzlich blitzt es! Sie waren zu schnell unterwegs oder sind über eine rote Ampel gefahren. Das ist ärgerlich. Und jetzt dauert es nicht mehr lang – dann kommt der Anhörungsbogen vom Amt.
Dabei gibt es einige Dinge, die Sie beim Erhalt und Ausfüllen eines Bussgeldbescheides beachten müssen!

Die zehn wichtigsten Fragen, wenn Sie geblitzt wurden:

Wann wird ein Anhörungsbogen verschickt?
Der Bogen wird immer verschickt. Vor allem dann, wenn in einem Bussgeldverfahren der Fahrer des Autos nicht eindeutig feststeht, etwa nach einem Tempo- oder Rotlichtverstoss.

Warum wird er verschickt?
Die Bussgeldstelle muss den Fahrer ermitteln, um ihm mitzuteilen, dass gegen ihn ein Bussgeldverfahren eingeleitet wurde. Versäumt sie das, verjährt der Fall nach drei Monaten. Ausserdem muss der Betroffene im Rahmen des Bussgeldverfahrens gehört werden (Art. 103 Abs. 1 GG). Der Halter wird nur als Zeuge angeschrieben.

Muss man den Anhörungsbogen ausfüllen?
Ja. Angaben zur Person muss jeder Angeschriebene geben. Den Vorwurf braucht und sollte man nicht zugeben. Auch wer als Zeuge angeschrieben wird, ist grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Es sei denn, er kann sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Das geht immer dann, wenn man entweder sich selbst oder einen nahen Verwandten mit der Stellungnahme belasten würde.

Kann die Polizei den Fahrer auch anders als mit dem Anhörungsbogen ermitteln?
Ja, sie darf zum Beispiel die Meldeadresse aufsuchen und dem Halter ein Foto etwa aus der Tempomessung vorlegen. Identifizieren sie ihn dabei als den Fahrer, können die Beamten ihm sagen, dass gegen ihn ein Bussgeldverfahren läuft. Identifizieren Nachbarn den Fahrer anhand des Fotos, muss die Benachrichtigung noch einmal per Brief zugestellt werden, damit die Verjährung unterbrochen wird.

Kann die Bussgeldstelle den Halter zwingen, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er den Fahrer nicht nennt?
Wurde der Halter angeschrieben, um den Fahrer zu benennen und klappt das nicht, kann der Halter des Wagens im Wiederholungsfall dazu verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen. In der Praxis wird das kaum gemacht, da die Überwachung der Auflage für die Behörde sehr arbeitsintensiv ist.

Soll man offensichtliche Fehler im Fragebogen, etwa ein falsches Geburtsdatum, korrigieren?
Nein, denn dann ist die Zuordnung des neuen Bussgeldverfahrens zur richtigen Person oder dem richtigen Geburtsdatum im Verkehrszentralregister in Flensburg nicht möglich.

Wie lange darf die Bussgeldstelle mit dem Verschicken des Anhörungsbogens warten?
Drei Monate dürfen nicht überschritten werden. Danach gilt der Vorfall als verjährt, und der Fahrer muss das Bussgeld nicht mehr zahlen.

Kann man Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid erheben?
Ja. Der Betroffene kann den Einspruch innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der Bussgeldstelle einreichen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung, also wenn der Bescheid als Postzustellungsurkunde im Hausbriefkasten liegt.

Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist, weil der Betroffene im Urlaub oder Krankenhaus war?
Dann ist der Bescheid rechtskräftig, denn der Fahrer muss dafür sorgen, dass ihn die Post auch während seiner Abwesenheit erreicht. Folge: Das Bussgeld muss bezahlt werden, etwaige Punkte werden dem Fahrer zugeschrieben.

Kann der Betroffene dies verhindern, wenn tatsächlich nicht er, sondern ein anderer gefahren ist?
Ja, er kann die sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragen. Der Antrag muss umgehend bei der Bussgeldstelle eingereicht werden – mit Belegen für die Angaben (Attest, Buchungsbescheinigung des Reiseveranstalters). Wird dem Antrag stattgegeben, wird so getan, als wäre der Bussgeldbescheid mit dem Tag eingetroffen, an dem der Betroffene wieder zu Hause war. Die meisten Anträge werden jedoch abgelehnt.



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