Autoklau Informationen

zurück zur Verkehrs Übersicht


Technik gegen Autodiebe

Lenkradkralle
Die Lenkradkralle schreckt viele Diebe ab, aber nicht alle. Denn wer es wirklich ernst meint, der verbiegt die entsprechenden Bauteile, um sie aus dem Griff der Lenkradkralle zu befreien. Die Teile werden später einfach ersetzt.

Alarmanlage
Sinnvoll, gerade bei älteren Modellen, ist der nachträgliche Einbau einer Alarmanlage. Denn ein Dieb versucht natürlich, keine Aufmerksamkeit zu erregen. Geht sie los, suchen sie sich lieber ein schlechter gesichertes Fahrzeug.

Einzelteile markieren
Wirksam gegen Diebstahl: Lassen Sie Einzelteile Ihres Wagens mit der entsprechenden Fahrgestellnummer kennzeichnen. Eine Gravur der Scheiben - fälschungssichere Mikropartikel, untrennbar per Laser auf die Scheiben angebracht - erschwert Dieben den Weiterverkauf.

Felgenschutz
Teure Leichtmetallfelgen mit neuen Reifen können schnell ein paar tausend Euro kosten. Spezielle Sperrschrauben schützen vor fremden Zugriff. Wichtig: Die Felgen-Schlüssel müssen Sie immer mitführen, falls sie eine Panne haben.

GPS Sicherung
Diese Systeme setzen auf die Überwachung des Autos via Satellit. Das System übermittelt die Positionsdaten des Autos an eine Zentrale. Diese kann im Notfall das gestohlene Fahrzeug orten.

Versteckte Schutzmassnahmen
Autoelektriker montieren auf Wunsch einen Schalter im Auto, der die Benzinzufuhr unterbricht. Wenn der Autodieb ihn nicht findet, wird er nach wenigen Metern ohne Sprit liegen bleiben - und sich dann kaum die Zeit nehmen, nach der Ursache zu suchen.

Elektronische Wegfahrsperre
Bei der elektronischen Wegfahrsperre sorgt ein Signal, das in der Regel vom Schlüssel ausgeht, dafür, dass die Bordelektronik anspringt. Neue Fahrzeuge haben diese seit 1995 eingebaut, bei einigen älteren Fabrikate lassen sich Wegfahrsperren in der Fachwerkstatt nachrüsten.

Gangschaltungssperre
Wie die Lenkradkralle ist auch die Gangschaltungskralle eine mechanische Wegfahrsperre- Sie besteht aus einem Schloss mit Bolzen, der den Schalthebel blockiert. Im Gegensatz zur Lenkradkralle ist eine Gangschaltungssperre sehr unauffällig.

Klebe-Sicherheitsfolie
Oft schlagen Autodiebe die Seitenscheiben des Wagens ein. Eine spezielle, selbstklebende Sicherheitsfolie aus dem Fachhandel erschwert das Durchbrechen des Glases. Statt mit einem Schlag braucht der Dieb wesentlich länger, ins Auto zu gelangen.





Auto geklaut - was tun?

Das Auto ist weg! So gross der Schock auch ist, Sie sollten die Nerven behalten. Denn wer jetzt Fehler macht, bekommt im schlimmsten Fall kein Geld. Falsche und fehlerhafte Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Das müssen Sie nach einem Diebstahl tun:

1. Den Diebstahl innerhalb einer Woche bei der Polizei anzeigen:
Wird zu spät Anzeige erstattet, gibt es möglicherweise kein Geld von der Kaskoversicherung. So wies das OLG Köln die Klage eines Motorradfahrers ab. Seine Versicherung wollte nicht zahlen, weil er den Diebstahl erst nach zehn Tagen gemeldet hatte. Die Versicherung bekam recht (Az. 9 U 1412/03).

2. Den Diebstahl schriftlich bei der Versicherung melden:
Bei Leasingfahrzeugen oder finanzierten Autos auch den Leasinggeber oder die Bank anschreiben und die Anzeige mitschicken.

3. Den Fragebogen der Versicherung wahrheitsgemäss ausfüllen:
Auch die Laufleistung muss stimmen. Auf Verlangen alle Unterlagen (Fahrzeugbrief und -schein, alle Schlüssel und den Kaufvertrag) vorlegen. "Wer dabei unklare oder falsche Angaben macht, der riskiert seinen Versicherungsschutz", sagt Alois Schnitzer von der HUK Coburg. So ging ein Opfer leer aus, weil es die Laufleistung um 6000 Kilometer zu niedrig angab (LG Görlitz, Az. 4 O 792/04).

Gestohlene Gegenstände eintragen und suchen www.gestohlen.at


Frage und Antwort:

Was muss ich nach einem Autodiebstahl tun, damit die Versicherung zahlt?
Sie müssen den Diebstahl innerhalb einer Woche schriftlich dem Versicherer melden. Dafür ist in der Regel eine Anzeige bei der Polizei nötig. Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, müssen Sie auch den Leasinggeber oder die finanzierende Bank informieren. Vorsätzlich falsche Angaben gegenüber dem Versicherer können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

In welcher Frist nach dem Autodiebstahl muss die Versicherung zahlen?
Steht fest, dass die Kasko zahlen muss, überweist sie das Geld innerhalb von 14 Tagen. Zuvor hat sie aber nach Eingang der Schadenanzeige einen Monat Zeit, den Fall zu prüfen.

Welcher Wert genau wird von der Kaskoversicherung ersetzt?
In der Regel wird der Wiederbeschaffungswert am Schadentag ersetzt. Dieser Wert wird durch einen Sachverständigen der Versicherung festgestellt.

Gibt es bei einem Neuwagen den vollen Kaufpreis erstattet?
Bei einem Auto, das zum Zeitpunkt des Diebstahls noch keine 18 Monate alt war und das der Versicherte als Neuwagen vom Händler gekauft hat, wird der volle Preis erstattet. Bedingung: Es wird wieder ein neues Auto erworben. Bei gewerblich genutzten oder geleasten Fahrzeugen wird nur der Preis ohne die 19 Prozent Mehrwertsteuer erstattet.

Was passiert, wenn ein gestohlenes Auto doch wieder auftaucht?
Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige aufgefunden, muss der Versicherte das Fahrzeug wieder zurücknehmen, nach dieser Frist nicht mehr.

Wer zahlt für Schäden, die beim Diebstahl am Auto entstanden sind?
Die Teilkasko zahlt den Schaden am Fahrzeug. Bei einem Totalschaden bekommt der Geschädigte aber nur den Wiederbeschaffungswert. Ein Restwert und eine Selbstbeteiligung werden davon noch abgezogen.

Kann man das Auto zurückkaufen, wenn es unversehrt wieder auftaucht?
Das ist grundsätzlich möglich. Meist lehnt die Versicherung einen solchen Rückkauf aber ab. Der kuriose Grund: Sie müsste dem früheren Besitzer als Käufer dann wie ein Autohändler Gewährleistung geben.

Schmilzt mein Rabatt, wenn die Diebe mit meinem Auto einen Unfall bauen?
Zum Glück nicht, denn nach Paragraf 7 des Strassenverkehrsgesetzes haftet der Halter nicht für Schäden, die mit seinem Fahrzeug verursacht werden, wenn es ohne sein Wissen und gegen seinen Willen benutzt wird. Wird das Fahrzeug also entwendet, ohne dass den Halter ein Verschulden trifft, tritt quasi der Dieb als Verantwortlicher an seine Stelle.

Wann muss die Versicherung für einen Diebstahl nicht zahlen?
Wenn der Halter grob fahrlässig gehandelt hat. Grob fahrlässig ist es etwa, wenn ein Auto unverschlossen oder mit steckendem Schlüssel abgestellt wird. So ging ein Autofahrer leer aus, dem sein Audi A8 gestohlen worden war. Der Mann hatte gehalten, den Schlüssel stecken lassen und war ausgestiegen, um auf der Beifahrerseite mit einem Passanten zu sprechen (OLG Rostock, Az. 5 U 153/08).

Wird gezahlt, wenn der Fahrzeugschein im Auto lag?
Den Fahrzeugschein im Wagen zu lassen ist zwar nicht ratsam, aber auch nicht grob fahrlässig. Entgegen der landläufigen Meinung muss die Versicherung in dem Fall zahlen (OLG Hamm, Az. 20 U 118/83).


Bei diesen Fällen greift die Teilkaskoversicherung nicht:
Wird das Auto bei einer Probefahrt gestohlen, geht der Halter in der Regel leer aus. Denn rechtlich ist solch ein Diebstahl eine Unterschlagung, und die ist nicht von der Kasko gedeckt. Auch wer mit seinem Schlüssel öffentlich sorglos umgeht und ihn frei zugänglich ablegt, sieht nach einem Diebstahl keinen Cent. Gleiches gilt, wenn die Diebe Reifen zerstechen oder beim Ausbau des Autoradios nicht nur das Armaturenbrett zerstören, sondern nebenbei auch noch die Sitze oder das Cabrioverdeck aufschlitzen (Vandalismus).

Nicht versichert sind zudem Gepäck, mobile Navigationsgeräte und Kleidung. Eben alles, was nicht Teil des Autos und mit diesem nicht fest verbunden ist. Wichtig: Wer die Versicherung auf Zahlung verklagen will, muss die Klage innerhalb von sechs Monaten nach dem Schadenfall einreichen, sonst verliert er alle Ansprüche (OLG Frankfurt, Az. 7 U 74/00).

Auch wenn das Auto geklaut und damit ein Banküberfall verübt oder eine Geisel genommen wird, ist die Versicherung in der Pflicht. Für Schäden am Auto haftet die Kasko, für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Menschen die Haftpflicht.

Wird der Fahrer verletzt, wenn sein Auto gestohlen wird, zahlt die Krankenkasse die Arztrechnungen. Spätfolgen, etwa Lähmungen oder Berufsunfähigkeit aufgrund der Tat, werden nach dem Opferentschädigungsgesetz ausgeglichen. Die Ansprüche muss das Opfer innerhalb eines Jahres bei seinem Sozialamt anmelden.
Weitere Informationen gibt es unter www.weisser-ring.de

   Nach oben

wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für die Inhalte zu extern verlinkten Webseiten nicht verantwortlich sind!
-Änderungen vorbehalten!          © Copyright by Travelinfos.com - Reiseinformationen und Reiseangebote weltweit!