Augen auf |
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Souvenir-Kauf: Darauf sollten Sie achten! Jedes Jahr werden weltweit Hunderte Millionen Exemplare geschützter Tiere und Pflanzen und Produkte daraus gehandelt. Dies hat viele Arten an den Rand des Aussterbens gebracht. Im Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES - www.cites.ch, www.cites.org) verpflichten sich 173 Länder zur strengen internationalen Handelskontrolle mit dem Ziel einer nachhaltigen Nutzung und des Schutzes vor Übernutzung von über 30'000 Tier- und Pflanzenarten und Produkten daraus. Für die Einfuhr erlaubter Souvenirs aus diesen Arten brauchen Sie eine gültige CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes und eine CITES-Einfuhrbewilligung z.B des schweizerischen Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) oder des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Diese müssen Sie vor den Ferien oder spätestens vor der Bückreise beantragen! | |
Dinge, die Sie nicht aus dem Urlaub mitbringen dürfen | |
Vögel und FederschmuckDie Ein- und Ausfuhr von Federn CITES-geschützter Wildvögel ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Das betrifft z. B. Schmuck und Basteleien wie Traumfänger. Sogar der Besitz einer einzigen Feder wird bestraft! Lassen Sie auf jeden Fall die Finger von Papageien als Haustier - der Zoll stellt alle lebenden Tiere unter Quarantäne, auch wenn Sie die nötigen CITES-Papiere mitführen. WildpflanzenPflanzen gehören nicht ins Reisegepäck. Durch die CITES-Bestimmungen stehen mehr als 28'000 Pflanzenarten unter Schutz. Dazu gehören unter anderem alle Orchideen, Kakteen, Euphorbien, Aloe (ausser Aloe vera), der asiatische Ginseng, einige Fleisch fressende Pflanzen (Venusfliegenfalle), Palm- und Baumfarne sowie Palmarten. 300 Arten sind bereits so selten, dass der internationale Handel mit ihnen verboten ist. In jedem Fall benötigen Sie für alle 28'000 geschützten Pflanzen, egal ob gezüchtet oder direkt der Natur entnommen, CITES-Dokumente und ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes. WolleDie Shahtoosh-Wolle gilt als die feinste und wertvollste Wolle der Welt. Sie stammt von der Tibet-Antilope, die auf den kargen Hochebenen Zentralasiens in etwa 4000 Metern Höhe lebt. Um ihre Wolle zu gewinnen, wird das Tier getötet: Für einen einzigen Schal werden drei bis fünf dieser scheuen Tiere erlegt. Die Einfuhr ist deshalb streng verboten und strafbar. Für andere Wollarten (Vikunja, Guanako) brauchen sie eine Extra-Genehmigung. HolzschnitzereienDer Verkauf von Holzschnitzereien in Afrika boomt. Doch die Fülle von Holzfiguren, Schalen, Schmuckkästchen und Spielzeug auf den Märkten täuscht. Durch die hohe Nachfrage erhöht sich der Druck auf die Bestände. Die Einfuhr vieler Tropenhölzer ist deshalb nur mit Genehmigung möglich. Traditionelle chinesische MedizinNashornpulver, Tigerknochen und Moschus werden in der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) gegen eine Vielzahl von Leiden eingesetzt. Als Alternative zur klassischen Medizin nimmt die Popularität von TCM zu. Die Einfuhr ist allerdings nur mit Genehmigung möglich MuschelnWenn Sie kein Examen in Conchologie (Muschelforschung) haben, sollten Sie sich lieber ein anderes Souvenir suchen. Viele Muscheln sind nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES - www.cites.ch, www.cites.org) nämlich geschützt, besonders die Riesenmuscheln und -Schneckenhäuser. Also besser am Strand bzw. am Stand des Händlers liegenlassen. RainsticksRainsticks oder Regenstäbe werden aus verholzten Kaktusstämmen zum Beispiel aus der Atacama-Wüste im Norden Chiles hergestellt, es werden aber auch verschiedene andere Kaktusarten anderer südamerikanischer Länder genutzt. Der Kaktusstamm wird ausgehöhlt und mit Körnern, Kieseln und mit abgefallenen Dornen gefüllt. Gleiten die Kieselsteine durch den hohlen Stamm, erzeugen sie einen regenähnlichen Klang. Da auch viele Kakteenarten bedroht sind, dürfen Rainsticks nur mit CITES-Genehmigung mitgeführt werden. KaviarStöre gehören zu den weltweit gefährdeten Tierarten, da Kaviar als beliebtes Luxusgut hohen Profit verspricht. Gemäss Schätzungen stammt nur ein Zehntel des weltweit gehandelten Kaviars aus legaler Fischerei. Die Ein- und Ausfuhr ist Touristen nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Präparierte TiereDie Asservatenkammern des Zolls an den Flughäfen der Welt sind voll mit Pavianschädeln, ausgestopften Leguanen und Krokodilen. Dass man so etwas nicht mitbringen darf ist klar, allerdings muss es nicht so offensichtlich sein. Auch ein Seepferdchen im Schlüsselanhänger verstösst gegen geltende Ausfuhrbestimmungen. Räucherstäbchen und RäucherholzVorsicht bei Räucherstäbchen aus Asien! Adlerholz (auch Agarholz oder Gaharu genannt), Sandelholz und Rosenholz sind Sammelbezeichnungen für Hölzer, die von ganz verschiedenen Bäumen stammen. Sie werden hauptsächlich als Räuchermittel und für ätherische Öle verwendet. Da die Bäume für die Gewinnung des kostbaren Rohstoffes wahllos gefällt und gespalten werden, sind die Hölzer mittlerweile eine Seltenheit und dürfen nicht ohne Sondergenehmigung transportiert werden. |
Finger Weg! Vom Aussterben bedroht. Handel ist strafbar. Mit Bewilligung! Eine gültige CITES-Ein- und Ausfuhrbewilligung nötig. Empfehlenswert! Souvenirs, die den lokalen Markt unterstützen. |
Im Kleid von Tieren | ||
Shahtoosh-Wolle | Für Tücher und Schals wurden 90% aller Tibetantilopen wegen Wolle ausgerottet! - Finger Weg! | |
Wildkatzenfelle | Mäntel, Taschen von Leopard, Schneeleopard, Nebelparder, Tiger, Löwe, Puma, Jaguar, Ozelot oder Gepard - Finger Weg! | |
Wildkatzenfelle | Alle anderen Katzenarten. - Mit Bewilligung! | |
Pelze und Häute | Luchs, Wolf, Bär, Otter, Robbe, Zebra, Antilope, Elefant - Mit Bewilligung! | |
Vikunja- und Guanako-Wolle | Mäntel und Decken - Mit Bewilligung! | |
Reptilienhäute | Handtaschen, Mappen, Gürtel, Schuhe und Portemonnaies aus Schlangen-, Echsen- und Krokodilhaut - Mit Bewilligung! | |
Stoffe | Stoffe aus Wildseide oder Pflanzenfasern - Empfehlenswert! | |
Zähne im Wohnzimmer | ||
Schnitzereien aus Elefanten | Von Elefant und Nashorn: wie Statuen, Figuren, Stempel, Armreifen, Ketten, Schachfiguren, Essstäbchen und ganze Zähne - Finger Weg! | |
Schnitzereien aus Walknochen | Grundsätzlich verboten, zum Teil sind Souvenirs von lokalen Urvölkern mit Bewilligung erlaubt - Finger Weg! | |
Schnitzereien aus Zähnen und Hörnern | Von Nilpferd, Walross, Narwal, Zahnwal, Asiatischem Wildschaf - Mit Bewilligung! | |
Töpferwaren | Empfehlenswert! | |
Steinskulpturen | Empfehlenswert! | |
Meer im Bad | ||
Schildkröten | Produkte aus Schildpatt ("Bekko") wie Schmuck, Schalen, Brillen, Haarspangen, Kämme - Finger Weg! | |
Korallenschmuck | Alle schwarzen, blauen und Steinkorallen - Mit Bewilligung! | |
Muscheln und Schnecken | Riesenmuschel (Mördermuschel), Fechterschnecke und deren Fleisch. Aufgepasst! Auch unter Strandfunden können geschützte Arten sein. - Mit Bewilligung! | |
Haie | Zähne, Gebisse und Flossen von einigen Haien - Mit Bewilligung! | |
Stör-Kaviar | Bis 125 Gramm pro Person ohne Einfuhrbewilligung erlaubt. - Mit Bewilligung! | |
Schmuck aus Glas oder Steinen | Empfehlenswert! | |
Schmuck und Schalen aus kokosnuss | Empfehlenswert! | |
Kein Zoo für Zuhause | ||
Kaufen Sie keine lebenden Tiere, auch wenn sie Ihnen leid tun. Denn jedes "gerettete" Exemplar wird sogleich durch ein neues ersetzt. | ||
Lebende Tiere | Schildkröten, Chamäleons, Geckos, Echsen, Schlangen, Papageien, Greifvögel, Affen - Mit Bewilligung! | |
Wilde Hausapotheke | ||
Die traditionelle Medizin boomt weltweit. Die Einfuhr von Medikamenten kann aber illegal sein, da diese oft Bestandteile von bedrohten Wildtieren und Pflanzen enthalten. | ||
Medizin | Aus Tigerknochen, Rhinozeroshörnern, Moschus und Bärengalle - Finger Weg! | |
Lassen Sie Zweifelsfall die Finger davon. | Finger Weg! | |
Falsche Exotik | ||
Musikinstrumente und Masken | Aus Schildkrötenpanzer - Finger Weg! | |
Schlangenwein | Alkohol mit eingelegten geschützten Tieren wie Schlangen, Echsen - Mit Bewilligung! | |
Schlüsselanhänger | Mit eingegossenen Seepferdchen - Mit Bewilligung! | |
Federn | Objekte aus Federn von Wildvögeln - Mit Bewilligung! | |
Ausgestopfte Tiere | Vögel, Krokodile (auch Zähne), Warane, Schlangen, Affen - Mit Bewilligung! | |
Handwerk aus Draht und Blech | Empfehlenswert! | |
Flechtarbeiten wie Hüte, Körbe, Tischsets | Empfehlenswert! | |
Wildwuchs im Garten | ||
Die Fülle von Holzfiguren auf den Märkten täuscht: Viele tropische Baumarten sind bereits sehr selten. Sammeln Sie auch keine Wildpflanzen, Orchideen, Kakteen, Aloe (ausser Aloe vera), sukkulente Euphorbien und amerikanischer Ginseng sind geschützt und benötigen CITES-Papiere. Lebende Pflanzen brauchen in der Regel zusätzlich ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland. | ||
Rio-Palisander | Gitarren und Luxusaccessoires - Finger Weg! | |
Räucherstäbchen | Aus Adler-, Sandel- und Rosenholz - Mit Bewilligung! | |
Rainsticks | Musikinstrumente aus Kakteenholz - Mit Bewilligung! | |
Ätherische Öle | Sandelholzöl, Rosenholzöl - Mit Bewilligung! | |
Souvenirs aus FSC-Holz | Empfehlenswert! | |
Diverse andere Souvenirs | ||
Wer in Ägypten einen Teppich kauft, muss sich vom Händler eine Genehmigung des Handelsministeriums geben lassen. In der Türkei wird für neue Teppiche bei der Ausreise ein Kaufbeleg benötigt, für alte Teppiche eine Berechtigungszuweisung.
Billige Uhren oder Sonnenbrillen werden an jedem Strand angeboten. Von gefälschten Designerprodukten sollten Sie aber die Finger lassen. Denn wird man beim Kauf von Plagiaten im Urlaubsland erwischt, wird einem der Einkauf abgenommen. Obendrein drohen hohe Geldstrafen. Zu Kunstgegenständen und Antiquitäten sollten Sie sich vor der Abreise bei der Botschaft oder beim Konsulat über die Ausfuhrbestimmungen erkundigen. Gerade die türkischen Behörden legen den Begriff Antiquität weit aus. Auch ein bearbeiteter Stein, der am Strand gefunden wird und nur eine kleine Kerbe hat, kann darunterfallen. Deshalb keine Münzen, Fossilien, alt aussehende Gegenstände oder Ähnliches kaufen. Keinesfalls sollte man sich auf die Angaben der Verkäufer verlassen. | ||
Souvenirs, die Freude machen | ||
Helfen Sie mit, die Natur im Reiseland zu erhalten. Mit dem Kauf richtiger Souvenirs können Sie den lokalen Markt unterstützen - das dient der Natur und den Menschen. Es ist nicht möglich, alle geschützten Tiere und Pflanzen zu kennen. Verzichten Sie im Zweifelsfall auf den Erwerb eines Souvenirs. Wer illegal Produkte aus geschützten Arten einführt, macht sich strafbar und kann mit bis zu 100'000 Franken gebüsst werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das schweizerische Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), oder des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN) oder an den WWF. |