Augen auf
bei Souvenirs

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Souvenir-Kauf: Darauf sollten Sie achten!

Jedes Jahr werden weltweit Hunderte Millionen Exemplare geschützter Tiere und Pflanzen und Produkte daraus gehandelt. Dies hat viele Arten an den Rand des Aussterbens gebracht. Im Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES - www.cites.ch, www.cites.org) verpflichten sich 173 Länder zur strengen internationalen Handelskontrolle mit dem Ziel einer nachhaltigen Nutzung und des Schutzes vor Übernutzung von über 30'000 Tier- und Pflanzenarten und Produkten daraus. Für die Einfuhr erlaubter Souvenirs aus diesen Arten brauchen Sie eine gültige CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes und eine CITES-Einfuhrbewilligung z.B des schweizerischen Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) oder des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Diese müssen Sie vor den Ferien oder spätestens vor der Bückreise beantragen!



Dinge, die Sie nicht aus dem Urlaub mitbringen dürfen

Vögel und Federschmuck

Die Ein- und Ausfuhr von Federn CITES-geschützter Wildvögel ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Das betrifft z. B. Schmuck und Basteleien wie Traumfänger. Sogar der Besitz einer einzigen Feder wird bestraft! Lassen Sie auf jeden Fall die Finger von Papageien als Haustier - der Zoll stellt alle lebenden Tiere unter Quarantäne, auch wenn Sie die nötigen CITES-Papiere mitführen.

Wildpflanzen

Pflanzen gehören nicht ins Reisegepäck. Durch die CITES-Bestimmungen stehen mehr als 28'000 Pflanzenarten unter Schutz. Dazu gehören unter anderem alle Orchideen, Kakteen, Euphorbien, Aloe (ausser Aloe vera), der asiatische Ginseng, einige Fleisch fressende Pflanzen (Venusfliegenfalle), Palm- und Baumfarne sowie Palmarten. 300 Arten sind bereits so selten, dass der internationale Handel mit ihnen verboten ist. In jedem Fall benötigen Sie für alle 28'000 geschützten Pflanzen, egal ob gezüchtet oder direkt der Natur entnommen, CITES-Dokumente und ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes.

Wolle

Die Shahtoosh-Wolle gilt als die feinste und wertvollste Wolle der Welt. Sie stammt von der Tibet-Antilope, die auf den kargen Hochebenen Zentralasiens in etwa 4000 Metern Höhe lebt. Um ihre Wolle zu gewinnen, wird das Tier getötet: Für einen einzigen Schal werden drei bis fünf dieser scheuen Tiere erlegt. Die Einfuhr ist deshalb streng verboten und strafbar. Für andere Wollarten (Vikunja, Guanako) brauchen sie eine Extra-Genehmigung.

Holzschnitzereien

Der Verkauf von Holzschnitzereien in Afrika boomt. Doch die Fülle von Holzfiguren, Schalen, Schmuckkästchen und Spielzeug auf den Märkten täuscht. Durch die hohe Nachfrage erhöht sich der Druck auf die Bestände. Die Einfuhr vieler Tropenhölzer ist deshalb nur mit Genehmigung möglich.

Traditionelle chinesische Medizin

Nashornpulver, Tigerknochen und Moschus werden in der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) gegen eine Vielzahl von Leiden eingesetzt. Als Alternative zur klassischen Medizin nimmt die Popularität von TCM zu. Die Einfuhr ist allerdings nur mit Genehmigung möglich

Muscheln

Wenn Sie kein Examen in Conchologie (Muschelforschung) haben, sollten Sie sich lieber ein anderes Souvenir suchen. Viele Muscheln sind nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES - www.cites.ch, www.cites.org) nämlich geschützt, besonders die Riesenmuscheln und -Schneckenhäuser. Also besser am Strand bzw. am Stand des Händlers liegenlassen.

Rainsticks

Rainsticks oder Regenstäbe werden aus verholzten Kaktusstämmen zum Beispiel aus der Atacama-Wüste im Norden Chiles hergestellt, es werden aber auch verschiedene andere Kaktusarten anderer südamerikanischer Länder genutzt. Der Kaktusstamm wird ausgehöhlt und mit Körnern, Kieseln und mit abgefallenen Dornen gefüllt. Gleiten die Kieselsteine durch den hohlen Stamm, erzeugen sie einen regenähnlichen Klang. Da auch viele Kakteenarten bedroht sind, dürfen Rainsticks nur mit CITES-Genehmigung mitgeführt werden.

Kaviar

Störe gehören zu den weltweit gefährdeten Tierarten, da Kaviar als beliebtes Luxusgut hohen Profit verspricht. Gemäss Schätzungen stammt nur ein Zehntel des weltweit gehandelten Kaviars aus legaler Fischerei. Die Ein- und Ausfuhr ist Touristen nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.

Präparierte Tiere

Die Asservatenkammern des Zolls an den Flughäfen der Welt sind voll mit Pavianschädeln, ausgestopften Leguanen und Krokodilen. Dass man so etwas nicht mitbringen darf ist klar, allerdings muss es nicht so offensichtlich sein. Auch ein Seepferdchen im Schlüsselanhänger verstösst gegen geltende Ausfuhrbestimmungen.

Räucherstäbchen und Räucherholz

Vorsicht bei Räucherstäbchen aus Asien! Adlerholz (auch Agarholz oder Gaharu genannt), Sandelholz und Rosenholz sind Sammelbezeichnungen für Hölzer, die von ganz verschiedenen Bäumen stammen. Sie werden hauptsächlich als Räuchermittel und für ätherische Öle verwendet. Da die Bäume für die Gewinnung des kostbaren Rohstoffes wahllos gefällt und gespalten werden, sind die Hölzer mittlerweile eine Seltenheit und dürfen nicht ohne Sondergenehmigung transportiert werden.

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Finger Weg!
Vom Aussterben bedroht.
Handel ist strafbar.


Mit Bewilligung!
Eine gültige CITES-Ein-
und Ausfuhrbewilligung nötig.


Empfehlenswert!
Souvenirs, die den
lokalen Markt unterstützen.


Im Kleid von Tieren

Shahtoosh-Wolle Für Tücher und Schals wurden 90% aller Tibetantilopen wegen Wolle ausgerottet! - Finger Weg!

Wildkatzenfelle Mäntel, Taschen von Leopard, Schneeleopard, Nebelparder, Tiger, Löwe, Puma, Jaguar, Ozelot oder Gepard - Finger Weg!

Wildkatzenfelle Alle anderen Katzenarten. - Mit Bewilligung!

Pelze und Häute Luchs, Wolf, Bär, Otter, Robbe, Zebra, Antilope, Elefant - Mit Bewilligung!

Vikunja- und Guanako-Wolle Mäntel und Decken - Mit Bewilligung!

Reptilienhäute Handtaschen, Mappen, Gürtel, Schuhe und Portemonnaies aus Schlangen-, Echsen- und Krokodilhaut - Mit Bewilligung!

Stoffe Stoffe aus Wildseide oder Pflanzenfasern - Empfehlenswert!



Zähne im Wohnzimmer

Schnitzereien aus Elefanten Von Elefant und Nashorn: wie Statuen, Figuren, Stempel, Armreifen, Ketten, Schachfiguren, Essstäbchen und ganze Zähne - Finger Weg!

Schnitzereien aus Walknochen Grundsätzlich verboten, zum Teil sind Souvenirs von lokalen Urvölkern mit Bewilligung erlaubt - Finger Weg!

Schnitzereien aus Zähnen und Hörnern Von Nilpferd, Walross, Narwal, Zahnwal, Asiatischem Wildschaf - Mit Bewilligung!

Töpferwaren Empfehlenswert!

Steinskulpturen Empfehlenswert!



Meer im Bad

Schildkröten Produkte aus Schildpatt ("Bekko") wie Schmuck, Schalen, Brillen, Haarspangen, Kämme - Finger Weg!

Korallenschmuck Alle schwarzen, blauen und Steinkorallen - Mit Bewilligung!

Muscheln und Schnecken Riesenmuschel (Mördermuschel), Fechterschnecke und deren Fleisch. Aufgepasst! Auch unter Strandfunden können geschützte Arten sein. - Mit Bewilligung!

Haie Zähne, Gebisse und Flossen von einigen Haien - Mit Bewilligung!

Stör-Kaviar Bis 125 Gramm pro Person ohne Einfuhrbewilligung erlaubt. - Mit Bewilligung!

Schmuck aus Glas oder Steinen Empfehlenswert!

Schmuck und Schalen aus kokosnuss Empfehlenswert!



Kein Zoo für Zuhause

Kaufen Sie keine lebenden Tiere, auch wenn sie Ihnen leid tun. Denn jedes "gerettete" Exemplar wird sogleich durch ein neues ersetzt.

Lebende Tiere Schildkröten, Chamäleons, Geckos, Echsen, Schlangen, Papageien, Greifvögel, Affen - Mit Bewilligung!



Wilde Hausapotheke

Die traditionelle Medizin boomt weltweit. Die Einfuhr von Medikamenten kann aber illegal sein, da diese oft Bestandteile von bedrohten Wildtieren und Pflanzen enthalten.

Medizin Aus Tigerknochen, Rhinozeroshörnern, Moschus und Bärengalle - Finger Weg!

Lassen Sie Zweifelsfall die Finger davon. Finger Weg!



Falsche Exotik

Musikinstrumente und Masken Aus Schildkrötenpanzer - Finger Weg!

Schlangenwein Alkohol mit eingelegten geschützten Tieren wie Schlangen, Echsen - Mit Bewilligung!

Schlüsselanhänger Mit eingegossenen Seepferdchen - Mit Bewilligung!

Federn Objekte aus Federn von Wildvögeln - Mit Bewilligung!

Ausgestopfte Tiere Vögel, Krokodile (auch Zähne), Warane, Schlangen, Affen - Mit Bewilligung!

Handwerk aus Draht und Blech Empfehlenswert!

Flechtarbeiten wie Hüte, Körbe, Tischsets Empfehlenswert!



Wildwuchs im Garten

Die Fülle von Holzfiguren auf den Märkten täuscht: Viele tropische Baumarten sind bereits sehr selten. Sammeln Sie auch keine Wildpflanzen, Orchideen, Kakteen, Aloe (ausser Aloe vera), sukkulente Euphorbien und amerikanischer Ginseng sind geschützt und benötigen CITES-Papiere. Lebende Pflanzen brauchen in der Regel zusätzlich ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland.

Rio-Palisander Gitarren und Luxusaccessoires - Finger Weg!

Räucherstäbchen Aus Adler-, Sandel- und Rosenholz - Mit Bewilligung!

Rainsticks Musikinstrumente aus Kakteenholz - Mit Bewilligung!

Ätherische Öle Sandelholzöl, Rosenholzöl - Mit Bewilligung!

Souvenirs aus FSC-Holz Empfehlenswert!



Diverse andere Souvenirs

Wer in Ägypten einen Teppich kauft, muss sich vom Händler eine Genehmigung des Handelsministeriums geben lassen. In der Türkei wird für neue Teppiche bei der Ausreise ein Kaufbeleg benötigt, für alte Teppiche eine Berechtigungszuweisung.

Billige Uhren oder Sonnenbrillen werden an jedem Strand angeboten. Von gefälschten Designerprodukten sollten Sie aber die Finger lassen. Denn wird man beim Kauf von Plagiaten im Urlaubsland erwischt, wird einem der Einkauf abgenommen. Obendrein drohen hohe Geldstrafen.

Zu Kunstgegenständen und Antiquitäten sollten Sie sich vor der Abreise bei der Botschaft oder beim Konsulat über die Ausfuhrbestimmungen erkundigen. Gerade die türkischen Behörden legen den Begriff Antiquität weit aus. Auch ein bearbeiteter Stein, der am Strand gefunden wird und nur eine kleine Kerbe hat, kann darunterfallen. Deshalb keine Münzen, Fossilien, alt aussehende Gegenstände oder Ähnliches kaufen. Keinesfalls sollte man sich auf die Angaben der Verkäufer verlassen.



Souvenirs, die Freude machen

Helfen Sie mit, die Natur im Reiseland zu erhalten. Mit dem Kauf richtiger Souvenirs können Sie den lokalen Markt unterstützen - das dient der Natur und den Menschen.
Es ist nicht möglich, alle geschützten Tiere und Pflanzen zu kennen. Verzichten Sie im Zweifelsfall auf den Erwerb eines Souvenirs. Wer illegal Produkte aus geschützten Arten einführt, macht sich strafbar und kann mit bis zu 100'000 Franken gebüsst werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das schweizerische Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), oder des deutschen Bundesamtes für Naturschutz (BfN) oder an den WWF.

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