Reiseversicherungen
im Überblick

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Vor Krankheiten, Unfällen oder sonstigen Missgeschicken ist man auch im Urlaub nicht gefeit. Damit der Schaden so gering wie möglich bleibt, sollte man im Urlaub richtig abgesichert sein. Denn viele Leistungen der üblichen Versicherungen kommen vor oder auf den Reisen nicht zum Tragen.
Es gibt in der Schweiz mehrere Reiseversicherungsanbieter; Mobiliar (Mobi Tours), Winterthur (Intertours), TCS (ETI-Schutzbrief) sowie Zürich (Relax). Das Geschäft mit Reiseversicherungen ist für zahlreiche Konsumenten ein Buch mit sieben Siegeln.
Hier sämtliche Teilversicherungen mit den eingeschlossenen Leistungen.


Versicherung:

Leistung:

Annullationskostenversicherung:

Anfallende Kosten, bei Veranstalter oder Vermieter, bei kurzfristiger Absage der Reise aus zwingenden Gründen der versicherten Person oder mitreisenden Person. Akzeptierte Gründe für eine Annullation einer gebuchten Reise stellen Krankheit, Unfall, Tod sowie Schwangerschaft dar (mit ärztlichem Zeugnis), schwere Sachschäden am Eigentum, Verspätung und Ausfall des Transportmittels auf der Anreise, Gefahren an der Reisedestination, Streiks und Naturkatastrophen sowie Arbeitslosigkeit. Bei den meisten Versicherungen gibt es einen kleinen Selbstbehalt.
Der abhanden gekommene Reisepartner oder die verloren gegangene Reiselust zählen da nicht.

Rückreiseversicherung:

Kosten bei vorzeitigem Reiseabbruch aus zwingenden Gründen. Möglicherweise eine Ersatzreise.

Personen-Assistance:

Rettungs- und Suchaktion, Vermittlung von Ärzten und Spitälern, Notfalltransporte, Fernüberwachung der medizinischen Behandlung.

Fahrzeug-Assistance:

Pannenservice, Abschleppdienst, Rückführungskosten, Ersatzfahrzeug, Mehrkosten für Weiterreise nach Fahrzeugdefekt etc.
Mietfahrzeug-Versicherungsbegriffe

Home-Assistance:

Bezahlt und organisiert Hilfe, wenn während Abwesenheit zu Hause eine Wasserleitung leckt, ein Einbrecher die Türe eindrückt etc.

Rechtsschutz:

Gerichts-, Anwalts- und Expertisekosten. Vorschuss einer Kaution, um Verhaftung abzuwenden. Reise­Rechtsschutzversicherungen sind meistens auf Strassenverkehrsprobleme beschränkt.

Heilungskosten:

Arzt- und Spitalkosten sowie Kaution bei Spitaleintritt.
Eine Heilungskostenversicherung ist besonders wichtig, wenn der Urlaub in Länder ausserhalb Europas geht. Im Falle einer Erkrankung kommen die gesetzlichen Krankenkassen ausserhalb Europas für die medizinische Versorgung nicht auf. Lediglich in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde.
Doch auch in Ländern innerhalb Europas kann sich eine private Heilungskostenversicherung bezahlt machen. Denn die Krankenkassen übernehmen oft nur die Kosten, die auch ausländische Kassen ihren Mitgliedern erstatten - und das reicht oftmals gerade für die Kosten des Arztes. Hier springt die Heilungskostenversicherung ein, die auch Kosten für eine ambulante Heilversorgung, Verband- und Hilfsmittel und sogar für den ärztlich verordneten - oftmals sehr teuren Rücktransport übernimmt.

Flugunfall:

Heilungskosten nach Flugunfall (in normaler Reise­ Heilungskostenversicherung oft nicht inbegriffen), Todesfall- und Invaliditätskapital.

Reisegepäck:

Entschädigung für Gepäck bei Diebstahl, Raub sowie Beschädigung und Verlust auf Transport. Teilweise werden sogar Kosten für notwendige Ersatzkäufe bei verspäteter Auslieferung des Gepäcks übernommen. Versichert ist das gesamte mitgeführte Gepäck des persönlichen Bedarfs auf privaten und beruflichen Reisen. Ausgeschlossen sind: Geld, Wertpapiere, Dokumente sowie EDV-Geräte und Software, jeweils mit Zubehör sowie Sachen, die berufsbedingt mitgeführt werden, z.B. Laptops. Musterkoffer samt Inhalt, u.s.w.
Erstattung des Zeitwertes bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht. Die Höchstentschädigung für Schmuck, Kostbarkeiten, Pelze, Foto-, Film- und Videoapparate, jeweils mit Zubehör, nur bis 50% der Versicherungssumme. In den meisten Fällen gibt es eine Selbstbeteiligung, ausser bei aufgegebenem Gepäck.

TIPP:

Vor der Buchung einer spezifischen Reiseversicherung lohnt sich die Bestandesaufnahme des bereits vorhandenen Versicherungsschutzes. Die Hausratsversicherung beinhaltet auch eine Abdeckung bei gestohlenem Reisegepäck. Doch gilt dieser Passus auch im Ausland? Hier gilt es die Police zu konsultieren oder den Versicherungsberater zu fragen. Ebenso umfassen die meisten Kreditkarten-Verträge gewisse Reiseversicherungsleistungen, insbesondere bei Flugunfällen. Unter dem Strich lässt sich indes sagen: In vielen Fällen lohnt sich der Abschluss eines gesamten Reiseversicherungspaketes, wenngleich einige Komponenten dabei doppelt abgedeckt werden. Geht man häufiger als einmal im Jahr in den Urlaub, lohnt sich in der Regel der Abschluss einer Jahresversicherung.

Reiseversicherung welche ist sinnvoll

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