Deutscher
Personalausweis

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Der neue deutsche Personalausweis, auch ePerso genannt ist fünf Gramm, leicht grün-blau unterlegt und nur so gross wie eine Kreditkarte (85 x 54 Millimeter) und bekommt zudem eine zusätzliche Zahl; die Identitätsnummer. Sie ist angeblich wichtig bei Polizei- und Grenzkontrollen. Er ist schick, aber teuer.

Der elektronische Personalausweis ist ein Multitalent. Er kann gleich drei Funktionen übernehmen, wenn der Besitzer das möchte.

  • Er dient als Ausweis bei behördlichen Aufgaben, etwa bei der Polizei oder der Grenzkontrolle.
  • Er kann als Identitätsnachweis für Online-Geschäfte eingesetzt werden.
  • Er funktioniert als elektronische Signatur, um digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterschreiben.



1 - Schutzfolie
Sie besteht, wie der gesamte Ausweis, aus dem Kunststoff Polycarbonat. Er ist gut biegsam und relativ bruchsicher.

2 - Ausweisnummern
Neben der bisherigen Passnummer (steht rechts oben und nochmals auf der Rückseite) erhält der neue Ausweis eine weitere, kürzere: als Kenn-Nummer ist diese wichtig bei Polizei- und Grenzkontrollen.

3 - Adressfeld
Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatszugehörigkeit, Gültigkeit (zehn Jahre) bleiben Standard. Rückseite: Es ist Platz für Ordens- oder Künstlername.

4 - Ausweisnummern
Neben der bisherigen Passnummer (steht rechts oben und nochmals auf der Rückseite) erhält der neue Ausweis eine weitere, kürzere: als Kenn-Nummer ist diese wichtig bei Polizei- und Grenzkontrollen.

5 - Passfoto
Hält man es ins Licht, reflektiert das Foto. Als digitales Bild wird es auch im Chip gespeichert.

6 - Sicherheitsdruck
Die Schicht ist mehrfarbig und enthält feine Mikroschriften: auf der Vorderseite schemenhaft den Bundesadler, auf der Rückseite das Brandenburger Tor.

7 - Funk-Chip (RFID-Chip)
Er ist das neueste Element. Zum einen sind auf ihm das digitale Passfoto und – auf Wunsch – zwei Fingerabdrücke gespeichert, angeblich nur auslesbar für Polizei und Grenzschutz. Zum anderen ist der Chip der Schlüssel zur Erkennung der digitalen Signatur. Nur mit dem E-Ausweis kann sich eine Person im Internet korrekt ausweisen (etwa bei Behörden).

8 - Internet-Symbol
Es bedeutet: Das Dokument kann für sichere Internet-Geschäfte eingesetzt werden.

9 - Merkmale der Rückseite
Im Ausweis ist ein bunt schimmernder Streifen als Echtheitsmerkmal eingearbeitet. Darunter: der ID-Streifen. Er wiederholt Einträge von der Vorderseite.




1 - SmartMX-Chip Herzstück ist der SmartMX-Chip, der dünnste Chip der Welt (0,075 Millimeter). Er speichert persönliche Daten wie die digitale Unterschrift, zwei Fingerabdrücke (freiwillig), Angaben zum Ausweisinhaber und das Foto des Ausweisinhabers.

2 - Passfoto
Das Passfoto ist auch auf dem SmartMX-Chip gespeichert.

3 - Zugangsnummer
Mit dem ePerso kann man sich auch im Internet (z. B. beim Online-Shopping) identifizieren und digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben. Dafür braucht man die Zugangsnummer.
Diese Zahl ist nicht zu verwechseln mit dem geheimen PIN, der natürlich nicht auf dem Personalausweis aufgedruckt ist. Die Zugangsnummer wird benötigt, wenn man elektronisch unterschreiben möchte. Wer diese Zusatzfunktionen nutzen will, braucht obendrauf noch ein Lesegerät (ab 35 Euro), eine Software für den Computer und einen persönlichen PIN.

4 - Guillochen (Schlängellinien)
Der deutsche Personalausweis zählt zu den fälschungssichersten der Welt. Das ist den Guillochen, den Schlängellinien, zu verdanken. Die Form dieser Linienmuster erschwert Fälschern ihre Arbeit.



Sicherheitstipps für den neuen E-Perso:

Der elektronische Personalausweis erhöht die Sicherheit im Internet - sofern Sie einige kritische Punkte beachten.

Personalausweis:
Hüten Sie den Ausweis wie Ihre EC-Karte. Sollte er trotzdem abhanden kommen, melden Sie den Verlust sofort, um die eID sperren zu lassen. Informationen finden Sie auf www.personalausweisportal.de/verlustfall.

PIN:
Verwenden Sie als sechsstellige PIN keine Geburtstage oder Ziffernfolgen vom Ausweis. Notieren Sie die PIN niemals auf dem Personalausweis. Bewahren Sie den notierte PIN nicht mit dem Personalausweis in demselben Geldbeutel, derselben Handtasche oder demselben Koffer auf.

Lesegerät:
Legen Sie den E-Perso nur während einer Transaktion ins Lesegerät und entfernen Sie ihn danach sofort wieder.

Bildschirmtasten:
Verwenden Sie bei Lesegeräten ohne Tastatur stets die virtuelle Tastatur der AusweisApp, nicht die Tastatur Ihres PCs.

Computer:
Sorgen Sie dafür, dass Ihr PC stets mit einem aktuellen Antivirentool vor Trojanern und Spionen geschützt ist.

Windows:
Deaktivieren Sie niemals die automatischen Updates von Windows. Halten Sie auch Ihren Browser sowie dessen Erweiterungen wie Java, Flash-Player und PDF-Reader stets auf dem neuesten Stand.

Software:
Beziehen Sie Software nur aus legalen Quellen, die stets auf Viren geprüft sind. Meiden Sie illegale Webseiten. Klicken Sie nicht auf Links, die man Ihnen via Mail, Twitter, Facebook oder Instant Messenger zugeschickt hat.




Die wichtigsten Fragen:

Ab wann ist der neue Personalausweis gültig?
Die Behörden geben die neuen Ausweise vom 1. November 2010 an aus. Die alten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum.

Kann man schon vor Ablauf des alten einen neuen Ausweis besorgen?
JA. Ein vorzeitiger Umtausch ist möglich.

Wie viel kostet der neue Ausweis?
28,80 Euro (Stand 2010) soll die Ausstellung ab dem 1. November 2010 für Antragssteller ab 24 Jahren kosten. Bisher beträgt die Gebühr für einen Personalausweis 8 Euro. Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Ausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein.

Was kann der neue Ausweis?
Zusammen mit einer Pin-Nummer soll damit auch eine Identifizierung im Internet - etwa beim Online-Shopping oder Online-Banking - möglich werden. Dazu sind allerdings ein Kartenlesegerät und eine spezielle Software nötig. Freiwillig können auch Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Nur bestimmte staatlichen Stellen sollen diese Informationen auslesen können. Der neue Personalausweis kann auch für elektronische Unterschriften von digitalen Dokumenten genutzt werden.

Wie steht es um den Datenschutz?
Das Bundesinnenministerium hält den neuen Personalausweis für sicher. So wird das automatische Auslesen der Ausweisdaten technisch nur jenen Behörden und Unternehmen möglich sein, die ein staatliches Zertifizierungsverfahren durchlaufen haben und entsprechend kontrolliert werden. Kritiker zweifeln trotzdem an der Sicherheit der Chips. Diese würden über Funkwellen abgefragt - und könnten so eventuell von Unbefugten geknackt werden. Die Bundesregierung hält dies für unmöglich.

Können Betrüger die persönlichen Daten auf dem Ausweis übers Netz nicht einfach abfangen?
Ja, sagt der Chaos Computerclub (CCC). Das Bundesinnenministerium kontert: Alles ist sicher, denn nur mit PIN und Personalausweis zusammen können Kriminelle etwas anfangen.

Wie lange ist der Ausweis gültig?
Zehn Jahre.

Was gibt es noch zu beachten?
Wer die elektronischen Ausweisfunktionen vom heimischen Rechner aus nutzen will, benötigt entsprechende Lesegeräte. Diese müssen im Handel erworben werden (kosten ab ca. 35 Euro). Nicht alle Internet-Angebote von Ämtern und Unternehmen werden zudem gleich mit Einführung des neuen Personalausweises an dem System teilnehmen.

Mehr Informationen:
Links zu: www.personalausweisportal.de                www.ausweisapp.bund.de

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