Einreise USA
Hinweise

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Hinweise und benötigte Informationen von allen Passagieren, für Reisen in die USA.

ESTA - Electronic System for Travel Authorization

Bis spätestens 72 Stunden vor Abreise müssen alle Reisenden, Touristen wie auch Geschäftsreisende die bisher im Rahmen des "Visa Waiver Program" visumsfrei in die USA gereist sind (also alle Schweizer-, Deutsche-Bürger und die meisten EU-Bürger), elektronisch unter https://esta.cbp.dhs.gov/ eine ESTA-Genehmigung einholen. Sie ersetzt das grüne Formular, das Reisende bisher im Flieger oder auf dem Schiff ausfüllen mussten. Nur wer über eine Genehmigung verfügt, darf in die USA reisen. Dafür werden ca. USD 14 verlangt, die nur via Kredit- oder Debitkarten der Firmen MasterCard, Visa, American Express und Discover akzeptiert werden. Die Einreisegenehmigung wird in den meisten Fällen innerhalb weniger Sekunden erteilt und ist zwei Jahre lang gültig, sofern der Reisepass nicht vorher abläuft.

Zu den bisherigen persöhnlichen Passagierdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer) verlangen die USA Behörden zudem die komplette Aufenthaltsadresse in den USA (z.B. vollständige Hoteladresse, vollständige Adresse der Mietwagenstation). Es folgen Fragen zum Gesundheitszustand, einer möglichen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe oder einer früheren Spionagetätigkeit. Wer eine dieser Fragen mit "ja" beantwortet, läuft Gefahr, keine Einreiseerlaubnis zu erhalten. Die Daten werden auch an die Behörden der nationalen Sicherheit und Anti- Terror-Einheiten weiter geleitet. Wird der Antrag abgewiesen, muss der Reisende ein reguläres Visum beantragen. Das letzte Wort haben aber in jedem Fall die Einreisebehörden in den USA. US-Staatsbürger, Passagiere im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und Reisende im Transit (unter 8 Stunden) sind von den neuen Einreisebestimmungen ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis: Passagiere, die keine komplette Erstadresse in den USA angeben können, dürfen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht in die USA einreisen. Änderungen des Wohnsitzes oder von E-Mail/Telefon können im System angepasst werden.

Diese ausgefüllte Formular pro Person, muss beim Check-in für den Flug in die USA, vorgelegt werden.
Informationen unter: www.esta-usa.de, www.usa-einreiseformular.de oder ESTA Informationen PDF


SFPD - Secure Flight Passenger Data

Seit dem 1 . November 2010 sind Fluggesellschaften verpflichtet, bis 72 Stunden vor Abflug drei Kundendaten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht) an die US-Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Einige Airlines erlauben ohne SFPD-Daten kein Ticketing mehr. Obwohl die Airlines die Verantwortung tragen, lohnt es sich, die SFPD-Daten gleich bei der Buchung mitzuliefern. Wie der Mehraufwand der Reisebüros abgegolten wird, ist noch Gegenstand von Diskussionen.

Die Regelung gelte für alle internationalen Flüge in die und aus den USA sowie für inneramerikanische Strecken und sei unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung. Das Fehlen der Daten könne zu einer Abweisung der Buchung durch die US-amerikanischen Behörden führen und eine Nichtbeförderung zur Folge haben.

Bisher wurden "No-Fly lists" den Airlines zugestellt, welche diese mit den Daten der abfliegenden Passagiere abzugleichen hatten. Einerseits entstanden dadurch aber Probleme aufgrund von falsch geschrieben oder ähnlich klingenden Namen, welche zu Falschidentifikationen (und dadurch Probleme in Form von speziellen Checks für die betroffenen Passagiere) führten. Andererseits führten die Airlines die Kontrollen sehr unterschiedlich durch. Sprich: Die TSA hatte keine effektive Kontrolle.
Abhilfe für diese Probleme schafft einerseits die Übernahme der Kontrollen durch die TSA, andererseits eine breitere Datenangabe. Die Airlines sollen künftig den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und das Geschlecht der Passagiere vor Abflug angeben. Die TSA gleicht diese dann mit ihren Datenbanken ab. Dies soll Falschidentifikationen auf ein Minimum reduzieren. Ausserdem müssen die Risikolisten nicht mehr an Drittstellen wie Airlines abgegeben werden.

Detaillierte Informationen zum "Secure Flight"-Programm sind auf den Seiten der amerikanischen Transportation Security Administration unter www.tsa.gov/secureflight abrufbar.


APIS - Advance Passenger Information System

APIS schreibt vor, dass neben Pass- und Visadaten auch das Land des Hauptwohnsitzes, die Adresse der ersten Übernachtung bzw. der Mietwagenstation in den USA beim Check-in erfasst werden. Das Formblatt kann teilweise auf den Airline-Websites ausgefüllt werden. Es reicht, wenn dieses Blatt beim Check-in übergeben wird.


Elektronisches Visum für die USA

Für die Visumserteilung muss neu - analog ESTA - ein Online-Formular ausgefüllt werden. Seit dem 1. März 2010 gilt eine neue Regelung für das Beantragen eines Reisevisums in die USA. Im Rahmen des "Paperless Government"-Programms sind Visumsanträge neu elektronisch zu stellen.

Unabhängig von der Art des Visums müssen die Antragsteller das Formular DS-160 ausfüllen, bevor sie einen Termin für ein Visumgespräch auf der Botschaft vereinbaren können. Alle Fragen auf dem Formular müssen auf Englisch beantwortet werden. Nachdem der Antragsteller das Formular ausgefüllt und ein Foto hochgeladen hat, wird der Antrag elektronisch versandt, wonach ein Visumgespräch vereinbart werden kann. Das neue Formular ersetzt die derzeit verwendeten Papierformulare. Die Angaben sind dieselben wie bis anhin auf Papier - eigentlich dasselbe Vorgehen wie bei ESTA, welches ja auch das entsprechende Formular ersetzen soll.

Die neue Regelung betrifft z.B. Austauschstudenten oder Leute, welche für länger als drei Monate in die USA reisen; für Geschäfts- und Ferienreisen unter drei Monaten sind ja Schweizer Bürger (sowie Bürger von 26 weiteren Staaten) im Rahmen des "Visa Waiver Program" visumsbefreit.

Visa Informationen: Travel State USA


Was passiert mit den Passagierdaten für die USA-Reise

Neben den üblichen Reservierungsdaten wie Flugnummer und Abflughafen würden auch persönliche Informationen gespeichert, die jeder Fluggast beim Ticketkauf oder bei der Einreise hinterlassen muss. Unter anderem IP-Adressen von Computern, Handynummern und welchen Eindruck man bei der Passkontrolle hinterlässt. Es wird sogar festgehalten, mit wem man reist und ob man sich mit demjenigen ein Hotelzimmer teilt.

Die USA nutzen die gesammelten Daten von EU-Flugreisenden zum Kampf gegen den Terrorismus und das organisierte Verbrechen. Von jedem Passagier wird deshalb eine "Risikoanalyse" erstellt und damit sein kriminelles oder terroristisches Risiko überprüft und 15 Jahre lang gespeichert. Erscheint einer der Passagiere verdächtig, kann im Zweifel die Einreise in die USA verweigert werden.

Welche Daten abgerufen werden können, regelt eigentlich das zwischen der EU und den USA ausgehandelte Passagierdaten-Abkommen.
Das Problem: In Ausnahmesituationen können die US-Behörden jederzeit auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften zugreifen, also auch auf Daten, die nach dem Abkommen gar nicht übermittelt werden dürfen. Würden sich die Fluglinien weigern, die Informationen weiterzuleiten, dürften sie US-Flughäfen nicht mehr anfliegen.

Eigentlich regelt das von der EU und den USA im Juni 2007 unterzeichnete Passagierdaten-Abkommen, welche Informationen gespeichert und wie sie verwendet werden dürfen. Nämlich pro Passagier 19 verschiedene Datensätze. Vier Mal werden diese an die US-Heimatschutzbehörde übermittelt: Das erste Mal 72 Stunden vor dem geplanten Start und das letzte Mal beim Abflug. Gespeichert werden die Daten von allen, die in die USA reisen, ausreisen, einen Transitstop haben oder auch nur über die USA hinweg fliegen.

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wünscht Ihnen eine gute und erholsame Reise

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