Jedes Jahr konfisziert der Zoll Hunderte von Produkten aus geschützten Tieren und Pflanzen. Vieles davon landet in einem Lagerraum.
Grotesk grinsende Tierschädel, ausgestopfte Alligatoren, Masken aus Schildkrötenpanzer: Wahrlich, wer die Konfiskatenkammer des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) betritt, dem läuft ein kalter Schauer über den Rücken. In diesem Kabinett des Grauens stapeln sich Abertausende toter Tiere, oder was von ihnen übrig geblieben ist, bis an die Decke. Es sind meist Mitbringsel, Feriensouvenirs oder Sammlerstücke, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES - www.cites.ch
www.cites.org) unterstehen und/oder durch die nationale Gesetzgebung geschützt sind. Ihre Ein- und Ausfuhr ist demnach entweder verboten oder nur mit einer staatlichen Bewilligung erlaubt.
Besonders eindrücklich: Die beachtliche Sammlung an Fellen, Pelzen, Häuten und Elfenbein aus aller Welt. Diese "Klassiker" machen den grössten Teil der gelagerten Konfiskate aus. Vieles davon stammt jedoch noch aus den 80er-Jahren. Heute sind die Leute sensibilisierter, und
es wird weniger Ware beschlagnahmen als auch schon. Eine Ausnahme bilden Lederwaren aus Reptilienhäuten, allen voran Schuhe und Taschen. Solche Souvenirs sind bei vielen Touristen immer noch hoch im Kurs, was wohl an deren Verfügbarkeit liegt. Viele glauben, wenn sie ganz legal ein Uhrenarmband aus Alligatorenleder bei einem lizenzierten Händler kaufen, könnten sie dieses auch ganz legal in ein anderes Land aus-/einführen. Aber genau das ist bewilligungspflichtig.
Noch grössere Stolpersteine für Souvenirjäger sind jedoch jene Waren, denen man nicht auf Anhieb ansieht, dass sie Tier- oder Pflanzenbestandteile geschützter Arten enthalten. Dass ein Makakenschädel nicht einfach mitgenommen werden kann, darauf kann wohl jeder kommen. Ein Armreif aus Elefantenhaar ist da schon schwerer zu erkennen. Genauso eine Halskette aus schwarzer Koralle - die geschliffenen Kugeln könnten ja auch aus Plastik oder Holz sein. Erst der Verkaufspreis lässt den wahren Wert erkennen. Das gilt insbesondere für Shahtoosh-Wolle: Ein einziger Schal (2 × 1 Meter) kostet locker 10'000 Franken oder mehr. Dafür werden aber vier bis fünf Tibet-Antilopen getötet, und die sind akut vom Aussterben bedroht. Doch das ist Luxusware. Der Durchschnittstourist begeht eher trivialere Fehler. Es reicht schon, wenn man auf der Brasilienreise eine Kakadufeder vom Boden aufliest und mit nach Hause nimmt. Das ist strafbar. Das böse Erwachen kommt dann am Zoll. Der Import oder Export geschützter Ware ist nämlich kein Kavaliersdelikt: In der Schweiz drohen Bussen bis 100'000 Franken. In gewissen Ländern sogar Gefängnis. Wer also im Ausland ein Souvenir aus tierischen oder pflanzlichen Bestandteilen kaufen möchte, sollte sich vorher unbedingt informieren. Eine Möglichkeit zum Beispiel: Das gewünschte Produkt auf dem Markt fotografieren, das Bild per E-Mail ans BVET senden (info@bvet.admin.ch) und nachfragen. In der Regel geben diese innerhalb von ein bis zwei Tagen eine Antwort. Im Zweifelsfall sollte man aber besser die Finger davon lassen. Mit Ausreden komme man heutzutage am Zoll nämlich nicht mehr weit. |