Urlaubshorror

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Wer viel reist, erlebt viel. Wer sehr viel reist, der lernt unfreiwillig auch viele Hotels mit Gammelfaktor kennen. Regelmässig nach der Urlaubszeit sind die Gerichte mit Reiserechtsfällen beschäftigt - was sind Ihre Erfahrungen im Pauschalurlaub?



Zehn bis zwanzig Kakerlaken im Hotelzimmer? Sollten Urlauber auf Gran Canaria verkraften können, urteilte das Amtsgericht Kleve. Erst wenn die Zahl der Schaben grösser ist, rechtfertigt das laut den Richtern eine erhebliche Reisepreisminderung von 40 Prozent pro Tag. Wer jemals dem klackernden Trippeln auch nur weniger der platten Insekten unter seinem Bett gelauscht hat, den wird dieses Urteil nicht glücklich machen. So oder so, der Pauschalurlaub des Klägers war wohl verdorben.

Nicht nur Ungeziefer - neben Kakerlaken sind es auch Bettwanzen, Silberfischchen oder Ameisen - beschäftigen die Gerichte, wenn die Urlaubszeit vorbei ist. Grund zum Ärgern bieten Hotels weltweit anscheinend ausreichend: Bei einer Erhebung eines Hotelportals, beklagten sich 85 Prozent der deutschen Umfrageteilnehmer über schlimme Erlebnisse in ihrer Unterkunft: 19 Prozent über Ungeziefer, elf Prozent über laute Nachbarn, neun Prozent über unzumutbares Essen. Fünf Prozent erlebten eine Baustelle neben ihrem Hotel, und immerhin vier Prozent erlitten eine Lebensmittelvergiftung.

Immer wieder landen vor Gericht Fälle, die von einer gründlich verpfuschten "schönsten Zeit des Jahres" zeugen. So stolperte ein Gast gleich am ersten Abend über eine fast unsichtbare Stufe in der Hotelbar (75 Prozent Minderung). In einem Swimmingpool fand ein anderer Tourist grosse, schwarze Öllachen vor (10 Prozent). Und ein Hotel in einem südlichen Land verstand unter "Zustellbett" ein Bastelset: Bettrahmen auf Cola-Kisten (5 Prozent).

Auch Lärm erwarten die wenigsten der erholungsbedürftigen Urlauber an ihrem gebuchten Domizil - wenn aber eine Grossbaustelle auf drei Seiten des Hotels tobt, Disco-Krach bis 4 Uhr morgens trotz versprochener "ruhiger Lage" tönt und Geräusche in Vuvuzela-Lautstärke die Ruhe stören, haben die jeweiligen erschöpften Kläger die immerhin 50 bis 60 Prozent des Reisepreises verdient.

Auch die Natur kann idyllischen Urlaubsplänen einen Strich durch die Rechnung machen: So erlebten Reisende Dramatisches, denen Hurrikane die Ferienanlage verwüsteten (100 Prozent pro Tag) oder den als traumhaft gepriesenen Sandstrand wegpusteten (30 Prozent). Als das Wetter auf einer Polarmeer-Kreuzfahrt nicht mitspielte und das im Katalog versprochene meterdicke Packeis nicht vorbeischwamm, musste der Veranstalter dem enttäuschten Seefahrer zehn Prozent des Reisepreises erstatten.

Als sich aber Urlauber über morgendliches Krähen von Hähnen beschwerten, beeindruckte Klever Richter das nicht. Auch für Mückenstiche, schlechtes Toastbrot, fehlende Sektgläsern und unverputzte Stromleitungen konnten deutsche Kläger keine Reisepreisminderung erzielen. Leer und verärgert gingen ebenfalls diejenigen aus, die sich durch Hundegebell, russische Mitgäste oder nicht-deutschsprachige Animationen gestört fühlten.

Wer sich vorbeugend vor Enttäuschungen schützen will, sollte sich in Katalogsprache ("Naturstrand" gleich Steinstrand, "verkehrsgünstig" gleich autobahnnah) schlau machen - und jedem Hotelier zunächst den Willen zur Gewinnmaximierung unterstellen. Positiv überraschen lassen kann man sich dann ja immer noch.

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