Flugverspätung
wegen Todesfall

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Ein Todesfall an Bord eines Flugzeugs ist laut einem Gerichtsurteil als "aussergewöhnlicher Umstand" anzusehen. Ist ein Flug aus diesem Grund verspätet, steht den Reisenden somit keine Entschädigung zu.

Verspätet sich ein Flug wegen eines Todesfalls an Bord der Maschine, gilt nicht der sonst übliche Entschädigungsanspruch. Ein Todesfall ist als "aussergewöhnlicher Umstand" zu werten, für den nicht die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter verantwortlich gemacht werden kann.

Der Kläger hatte eine Pauschalreise ans Rote Meer in Ägypten gebucht. Der Flug nach Kairo verspätete sich wegen eines Todesfalls an Bord so deutlich, dass der Anschlussflug ans Urlaubsziel nicht mehr zu erreichen war. Vom Reiseveranstalter wollte der Urlauber deshalb über die Entschädigung von gut 80 Euro hinaus, die er schon erhalten hatte, eine Ausgleichszahlung von 400 Euro.

Zu Unrecht, argumentierte das Gericht: Gegen Verzögerungen, die sich durch einen plötzlichen Todesfall ergeben, könne der Veranstalter "keine zumutbaren Massnahmen ergreifen".

Die Klage eines Fluggastes wies das Amtsgericht Frankfurt entsprechend als unbegründet ab (Az.: 31 C 2177/10 [83]).



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