Keine Entschädigung |
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Legt ein Kreuzfahrtschiff in einem Containerhafen an, ist das kein Grund für eine Minderung des Reisepreises. Zu diesem Urteil kam ein deutsches Gericht in einem Streitfall. Mit der Beschreibung des Hafens sichere die Reederei keinen besonderen Liegeplatz zu, und auch möglicher Lärm müsse hingenommen werden. |