Arbeits-Urlaub

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Hier ein paar Fragen zum Arbeits-Urlaub:


Ich möchte dieses Jahr im Sommer drei Wochen nach Italien fahren. Den Urlaub hatte ich auch schon mit meinem Chef abgestimmt. Jetzt kann mein Mann in diesem Zeitraum leider nicht frei machen. Mein Boss weigert sich jetzt, meinen Urlaub zu verschieben. Darf er das?
Leider ja. Hat Ihr Unternehmen den Urlaubszeitraum für die Mitarbeiter festgelegt, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer hieran gebunden: Die Änderung eines einmal erteilten Urlaubs ist dann nur noch im beiderseitigen Einvernehmen möglich. Der Chef sollte aber gute (betriebliche) Gründe für seine Ablehnung haben. Wegen der arbeitgeberseitigen "Fürsorgepflicht" darf der Chef wegen des besonderen familiären Ausnahmefalls nicht willkürlich die Änderung verweigern, wenn eine Änderung - etwa ein halbes Jahr vorher - noch ohne Komplikationen möglich wäre.

Kann ein Mitarbeiter gezwungen werden, den Urlaub zu stornieren, falls er wegen krankheitsbedingter Ausfälle in der Firma dringend gebraucht wird?
Dies ist nur im äussersten Notfall möglich, etwa bei wirtschaftlich existenzbedrohenden Schwierigkeiten; organisatorische Probleme reichen als Begründung nicht aus. Unwirksam ist auch, den Urlaub nur gegen die Zusage des Mitarbeiters zu bewilligen, den Urlaub bei Bedarf abzubrechen.

Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern weniger als 20 Urlaubstage vorschreiben?
Nein, das Gesetz setzt Mindeststandards (4 Wochen) fest. Freiwillige oder vertragliche Verbesserungen sind jedoch zulässig, üblich sind fünf bis sechs Wochen pro Jahr.

Muss der Chef die Urlaubswünsche berücksichtigen?
Ja. Ausnahme: Bei dringenden betrieblichen Belangen oder wenn die Urlaubswünsche der Kollegen unter sozialen Gesichtspunkten, wie zum Beispiel Schulferien der Kinder, Vorrang haben. Dann darf der Arbeitgeber von den Urlaubswünschen eines Mitarbeiters zugunsten eines anderen abweichen.

Muss der Urlaub zusammenhängend genommen werden?
Grundsätzlich ja. Einzelnen Tagen muss kein Arbeitgeber zustimmen. Oft sind auch zu lange Urlaube von vier bis sechs Wochen Dauer ein betriebliches Problem. Der Arbeitgeber kann den Antrag ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe, etwa anstehende Projekte, besonders Termine oder Urlaubszeiten/Abwesenheiten (z. B. Mutterschutz) anderer Kollegen entgegenstehen. Mindestens sind aber einmal zwei Wochen am Stück erlaubt.

Wie ist die Rechtslage, wenn der Mitarbeiter keinen Urlaubsantrag stellt?
Dann kann der Arbeitgeber den Urlaub zu irgendeinem Zeitpunkt festsetzen. Er muss aber keinen Urlaub gewähren: Am 31. 12. verfällt dann der Urlaub, wenn der Mitarbeiter ihn nicht beantragt hat.

Haben Arbeitnehmer während der Probezeit Urlaubsanspruch?
Ja. Die verbreitete Meinung, dass während der Probezeit gar kein Urlaub genommen werden darf, widerspricht dem Bundesurlaubsgesetz. Danach erhält der Mitarbeiter per Gesetz während der ersten sechs Monate nur Teilurlaub: Das sind ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Auch der Teilurlaub verfällt, wenn der Mitarbeiter nicht extra beantragt, ihn auf das nächste Jahr (hier sogar bis 31. 12.) zu übertragen.

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