Unfall im Ausland,
was tun

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Andere Länder, andere Verkehrssitten. Wenn es auf der Urlaubsfahrt im Ausland kracht, gibt es einiges zu beachten. So verhalten Sie sich bei einem Unfall richtig.

Jedes Jahr haben rund 150'000 Deutsche-Autofahrer richtig Pech, geraten im Ausland meist unverschuldet in einen Unfall. Ein Crash auf der Reise ist natürlich der Albtraum jedes Autofahrers. Und wenn es dann gerummst hat, beginnen häufig erst die Probleme: Sprachbarrieren, Verwaltungsgerangel, Papierflut und eventuell sogar ein juristisches Nachspiel. Das richtige Verhalten und ein überlegtes Vorgehen sind deshalb schon an der Unfallstelle wichtig. Doch was müssen Sie tun, wenn es auf der in den Ferien zu einem Unfall gekommen ist?

Grundregeln die Sie unbedingt befolgen sollten, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben:

Schritt 1
Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab!

Schritt 2
Rufen Sie die Polizei. Grundsätzlich sollten man in Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien die Ordnungshüter alarmieren, ansonsten bei Personen- und schweren Sachschäden. Auch wenn man verunsichert ist oder das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt, sollte man die Polizei holen.

Schritt 3
Falls Sie eine Kamera zur Hand haben, fotografieren Sie die Unfallstelle und beschädigte Fahrzeuge. Im Streitfall kann das sehr nützlich sein.

Schritt 4
Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Sinnvoll ist es, den Europäischen Unfallbericht PDF zu verwenden. Darin werden Unfallhergang, Namen der Unfallgegner und weitere wichtige Informationen notiert. Auch die Kfz-Versicherungen haben Vordrucke, die beide Unfallgegner ausfüllen. Tipp: Egal ob im Inland oder Ausland: Dieses Schriftstück gehört in jedes Handschuhfach.
Unterschreiben Sie möglichst kein Schriftstück, das in einer Sprache geschrieben ist, die Sie nicht beherrschen.

Schritt 5
Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der "Grünen Karte" des Unfallgegners. Auch wenn man de facto diese Karte nicht mehr braucht, sollte man seine eigene mit auf eine Fahrt ins Ausland mitnehmen. Es hat sich nicht bis zu jedem Polizisten in jedem Bergtal herumgesprochen, dass man die grüne Karte nicht mehr braucht. Die Karte für das eigene Fahrzeug erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

Schritt 6
Die eigene Autohaftpflichtversicherung benachrichtigen. Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.

Schritt 7
Organisieren Sie die Schadensregulierung. Das müssen Sie nicht direkt im Urlaub machen, sondern können es gelassen von zu Hause tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 018025026) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht / Unfallbestätigung / evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.
Machen Sie Ihre eigenen Ersatzansprüche gegen den Schadenstifter und eventuell gegen seine Haftpflichtversicherung selbst geltend: Die Grüne Karte hilft hier nicht. Sie müssen damit rechnen, dass die Schadenbearbeitung im Ausland wesentlich länger dauert, als Sie es bei uns gewohnt sind. Sie können aber auch im Rahmen der 4. Krafthaftpflicht-Richtlinie der Europäischen Union Ihre Ansprüche in Deutschland beim sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Das ist einfacher als die Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland.

Beachten Sie:
Im Ausland gilt grundsätzlich nicht deutsches Recht, sondern das Recht des Unfallortes - sowohl für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen als auch für ein Strafverfahren.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und im Ausland sofort Hilfe benötigen, kontaktieren Sie diesen. Die Anwaltskosten trägt in diesem Fall die Rechtsschutzversicherung. Zeigen Sie jedoch nach Rückkehr jeden Versicherungsfall unverzüglich an.



Wichtige Notfall-Nummern im Ausland:

Land
Dänemark
Frankreich
Grossbritannien
Italien
Kroatien
Österreich
Polen
Schweden
Schweiz
Spanien
Tschechien
Notarzt
112
112 + 15
112
118
112 + 94
112 + 144
112 + 999
112
144
061
112 + 155
Polizei
112
17
112
112
112 + 92
133
112 + 997
112
112 + 117
112
112 + 158
Autoclub
Vejle
Lyon
London
Mailand
Zagreb
Wien
Posem
ADAC München
TCS Schweiz
Barcelona
Prag
Notruf
Tel. 79 42 42 85
Tel. (08) 25 80 08 22
Tel. (087 05) 44 88 66
Tel. (02) 210 45 70
Tel. (01) 344 06 66
Tel. (01) 251 20 60
Tel. (061) 831 98 88
Tel. +49 (89) 22 22 22
Tel. 0800 140 140
Tel. 935 08 28 28
Tel. 261 10 43 51

Europäische Notfallnummer – 112
Sprache: Deutsch English Français Italiano Españñol Polski

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wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt

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