Ferien mit
dem Haustier

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Reisen mit dem Haustier sollten gut geplant sein. Es ist daher unerlässlich, sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen im Ausland zu informieren.

Viele Schweizer besitzen ein Haustier. Insbesondere Hunde und/oder Katzen haben oft den Stellenwert eines Familienmitgliedes. So liegt es auf der Hand, dass vor allem Hundebesitzer ihre Ferien mit dem geliebten Vierbeiner verbringen und in der schönsten Zeit ihren Liebling verzichten wollen. Reisen mit dem Haustier bedürfen aber gründlicher Vorbereitungen. So existieren viele Regelungen, die es zu beachten gilt. Auch haben die Tiere spezielle Bedürfnisse während der Reise.

Reisen mit dem Auto

Bei Reisen mit dem Auto sollte das Tier gut gesichert und räumlich getrennt sein. Hierfür eignen sich spezielle Transportboxen, in denen sich der Vierbeiner sicher fühlt.
Darum empfiehlt es sich, das Tier so früh als möglich an eine solche Box zu gewöhnen. Für Hunde sollten genügend Pausen während der Autofahrt eingelegt werden. So kann sich der Hund ausreichend bewegen. Während den Pausen sollte dem Tier immer frisches Wasser angeboten werden.

Reisen mit dem Flugzeug

Reisen mit dem Haustier im Flugzeug sollten grundsätzlich vermieden werden. Denn diese Art des Reisens bedeutet für jedes Tier Stress. Sollte sich eine Reise per Flugzeug dennoch nicht vermeiden lassen, hat jede Fluggesellschaft spezielle Transport-Regelungen für Haustiere.
Bei Swiss International Air Lines und Lufthansa dürfen Hunde sowie Katzen, die inklusive Transportbehälter nicht mehr als 8 Kilo wiegen, mit in die Kabine genommen werden. Der Transportbehälter muss sauber, auslauf- und ausbruchsicher sowie kratzfest sein. Grössere Hunde werden in einem geeigneten Behälter im Gepäckraum des Flugzeuges transportiert. Ein Besuch des Haustieres ist während des Fluges nicht möglich. Der Transport von Haustieren ist meistens kostenpflichtig.

Reisen mit der Bahn

Hunde müssen auch bei Bahnreisen die treue Begleiterrolle nicht abgeben. Bei der SBB sind Hunde grundsätzlich erlaubt. Unabhängig von der Grösse des Tieres zahlt die Besitzerin oder der Besitzer für den Hund immer den halben Preis der 2. Klasse. Kleine Hunde bis 30 Zentimeter Stockmass dürfen bei der SBB in Käfigen, Körben oder Taschen als Handgepäck unentgeltlich reisen.
Wer mit seinem Hund öfters mit der Bahn unterwegs ist, für denjenigen empfiehlt sich ein Hunde-General-Abonnement (GA) der SBB. Es ist für 650 Franken pro Tier und Jahr zu haben.

Einreisebestimmungen

Ist die Reise mit dem geliebten Haustier dann einmal so angenehm als möglich gestaltet, gibt es noch diverse Bestimmungen und Sonderregelungen, die es bei der Einreise in das jeweilige Land zu beachten gilt.
Nebst den generellen Einreisebestimmungen der EU (siehe Tabelle) bezüglich Impfungen, Dokumenten sowie tierärztlichen Bescheinigungen, haben einige Länder Zusatzanforderungen. Diese Zusatzanforderungen können auch immer wieder ändern. Daher macht es also Sinn, sich frühzeitig vor der Abreise bei der Veterinärbehörde, der Botschaft oder der Zollstelle des bevorzugten Reiselandes über die Anforderungen der Einreise des Haustieres zu informieren.

 

Informationen

Einreise- und Zusatzbestimmungen für Hunde und Katzen im EU-Raum

Impfung:gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Reiseantritt)
Kennzeichnung:Mikrochip (Tätowierung bis 2011 zulässig)
Dokument:Heimtierausweis
Grenztierärztliche Untersuchung:Nein (bei mehr als 5 Tieren von einigen Ländern gefordert)

Links:

www.bvet.admin.ch
www.veterinaria.ch
www.medicanimal.ch

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wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt

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