Hohe Handyrechnung
Rechtstipp

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Verbraucher müssen sich hohe Handyrechnungen nicht immer gefallen lassen, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof in Deutschland. Demnach muss ein Mobilfunkanbieter vor ungewöhnlich hohe Kosten warnen. In dem entschiednen Fall hatte der Kunde 2004 einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der eine Datenübertragung noch nicht beinhaltet. Als er 2007 ein internetfähiges Mobiltelefon erwarb, wurde der Vertrag nicht geändert. Der Beklagte lud sich Video aus dem Internet, der Anbieter stellte 892.50 Euro in Rechnung. Die Vorinstanzen erkannten den Klageanspruch an, der BGH hob das Berufungsurteil allerdings auf und verwies an das Bundesgericht zurück. Zwar entstände der Entgeltanspruch, aber der Beklagte könnte diesem Anspruch seinen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Hinweispflichten entgegensetzen. Der Mobilfunkanbieter hätte auf die volumenabhängige Entgeltberechnung hinweisen müssen. Zudem hätte er bei einem aussergewöhnlichen Verhalten eine SMS an den Nutzer senden können, um diesen zu warnen (BGH, Az.: III ZR 190/11).




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