Gratis Reisen -
Time Sharing

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Die Verlosung von Gratisreisen ist oft nur ein Lockvogelangebot. Dahinter können sich fragwürdige Timesharing-Firmen verbergen.

Ein Ehepaar kriegt einen Telefonanruf und eine Dame von der Firma XY Club Touristik teilt dem Ehepaar freundlich mit, dass sie eine Woche Gratisferien für zwei Personen gewonnen haben, als Dank für die Teilnahme an einer Umfrage über ihre Reisegewohnheiten. Zunächst freut sich das Ehepaar. Doch dann kommen Bedenken auf. Hat das Geschenk nicht einen Haken? Richtig: Um die Reise antreten zu können, müssen sie zusammen die Geschäftsräumlichkeiten der Firma XY in ZZ aufsuchen. Dort wird zuerst nett geplaudert, bis sich eine lockere Stimmung einstellt. Dann kommt der "Berater" zur Sache: Das Eheparr soll einen Vertrag unterschreiben, mit dem es für rund 30'000 Franken sich ein Anteilsrecht an einer Ferienanlage in Spanien erwirbt. Sie zögern und wollen die Sache überschlafen.
Das gefällt dem "Berater" aber nicht. Das Ehepaar wird regelrecht in die Mangel genommen. Den Sonderrabatt von 2500 Franken gebe es nur bei sofortiger Unterzeichnung. Nur Dumme würden auf so ein Angebot verzichten. Ob sie denn nicht rechnen könnten?

Was die Firma XY Club Touristik anbietet, nennt sich Timesharing oder Teilzeitwohnrecht. Als Kunde kauft man das Recht, jedes Jahr beispielsweise während der Woche 24 ein bestimmtes Ferienappartement an der spanischen Costa del Sol zu nutzen.
An sich ist Timesharing keine schlechte Idee. Der Erwerb eines Teilzeitwohnrechts kann sinnvoller sein als der Kauf einer Ferienwohnung, die dann während 49 Wochen im Jahr leer steht. Wenn die Kunden derart bedrängt werden wie von der erwähnten Firma, muss jedoch etwas faul sein.

In letzter Zeit hört man häufig von zwielichtigen Geschäftspraktiken in der Timesharing-Branche. Verschiedene Firmen fallen negativ auf. Sie aufzuzählen, hat aber wenig Sinn. Die schwarzen Schafe pflegen ihre Adressen und Namen häufig zu wechseln. Typisch ist, dass solche Firmen die Kunden mit Gratisreisen und anderen Gewinnen ködern und auf Vertragsunterzeichnung ohne Bedenkzeit drängen. Gegenüber den Medien wird dies natürlich abgestritten. Es gibt in der Teilzeitwohnrechts-Branche allerdings auch seriöse Anbieter. Über die bekannte Hapimag mit Sitz in Baar beispielsweise wissen Schweizer Konsumentenschutzorganisationen nichts Negatives zu berichten.

Welches sind die möglichen Pferdefüsse beim Timesharing? Häufig sind die Ferien nicht so billig, wie die "Berater" es vorrechnen. Mit dem Preis für das Teilzeitwohnrecht ist nämlich erst die Unterkunft bezahlt. Dazu kommen Kosten für die Anreise, für Essen und Trinken und andere Auslagen. Er ruft einen Kollegen. Meistens berechnet sich der Preis für das Teilzeitwohnrecht auch netto.

Dazu können Nebenkosten für Umgebungspflege, Verwaltung, Gartenmöbel etc. kommen. Die Beraterinnen des Konsumentenforums kennen zum Beispiel einen Fall, in dem die Nebenkosten höher als der Preis der Unterkunft waren. Bevor man einen Timesharing-Vertrag unterschreibt, muss man also genau rechnen.

Auf die Dauer kann es auch langweilig werden, immer während der gleichen Woche des Jahres am gleichen Ort Ferien zu machen. Wer viel beschäftigt ist, kann vielleicht nicht jedes Jahr zum richtigen Zeitpunkt Ferien nehmen. Dem tragen die Timesharing-Firmen durchaus Rechnung. Sie weisen meist auf eine Vermittlungsstelle hin, über die sich die Teilzeitwohnrechte tauschen und wieder verkaufen lassen. In Wirklichkeit ist es mit dieser Dienstleistung jedoch nicht immer weit her. Für Benutzungsrechte während ungünstiger Jahreszeiten und in unattraktiven Ferienanlagen finden sich oft kaum Interessenten. Die Tausch- und Wiederveräusserungsmöglichkeit eines Teilzeitwohnrechts ist somit vor Vertragsunterzeichnung genau zu prüfen.

Einige dieser Vermittlungsstellen verlangen zudem im Voraus Gebühren von rund 500 Franken. Sie werden oft nicht zurückerstattet, wenn der Tausch oder der Verkauf nicht zu Stande kommen. Vor Vorauszahlungen ist im Timesharing-Geschäft generell zu warnen. Auch die Gratisreisen, die als Lockvogel verlost werden, erweisen sich bei näherer Betrachtung oft als nicht so vorteilhaft. So ist beispielsweise nur die Unterkunft kostenlos. Verpflegung und Reise müssen bezahlt werden. Zudem verlangte die Buchungsstelle, eine Buchungsgebühr von 35 Franken sowie eine im Voraus zu bezahlende Kaution von 250 Franken. "Alles sehr merkwürdig".

Nicht alle Gewinner von Gratisreisen widerstehen dem Druck. Sie unterzeichnen einen Vertrag, bereuen dies aber sogleich. Nach Auskunft von Konsumentenorganisationen gibt es in diesen Fällen die Möglichkeit, den Vertragsabschluss zu widerrufen. Nach Ansicht der Fédération Romande des Consommateurs kann man sich auf Artikel 40a ff. des Obligationenrechts berufen, wonach der Kunde nach Verkaufspartys und ähnlichen Veranstaltungen während sieben Tagen ein Widerrufsrecht hat. Bei der Stiftung für Konsumentenschutz hat man die Erfahrung gemacht, dass schriftliche Kündigungen von Timesharing-Verträgen meistens akzeptiert werden. Zumindest würden von den Kunden danach keine weiteren Zahlungen verlangt. Nicht immer möglich sei es allerdings, bereits geleistete Anzahlungen zurückzuverlangen.

Rechtlich ist das Timesharing grundsätzlich in zwei Formen möglich. Entweder man tritt einem Klub bei, der Eigentümer von Ferienanlagen ist oder zumindest über Nutzungsrechte daran verfügt. Dabei hat man beim Ferienmachen meistens die Wahl zwischen verschiedenen Anlagen. Man muss darauf achten, dass man ein Mitgliedschaftszertifikat oder Aktien in die Hand bekommt. Bei der anderen Form wird der Kunde Teileigentümer einer bestimmten Liegenschaft. In diesem Fall bezieht sich das Benutzungsrecht nur auf diese bestimmte Ferienanlage. Eine Auswahl ist höchstens möglich, wenn eine funktionierende Tauschbörse besteht. Beim Erwerb von Teileigentum muss der Vertrag den Gesetzen des betreffenden Landes entsprechen. Fast überall muss ein Notar die Kaufurkunde ausfertigen, und ohne Notar ist auch kein Wiederverkauf möglich.


Zwei Grosse Anbieter:

TUI (Anfi del Mar) Hapimag
Preis: 74-Quadratmeter-Appartement Fünf-Sterne-Qualtät) ab umgerechnet 18'000 CHF/Woche (für 50 Jahre), 300-Quadratmeter-Appartements für ab umgerechnet 80'000 CHF (für 50 Jahre, bereits alle verkauft). Preise für Nebensaison, Hochsaison ca. 5200 CHF mehr. 1 Aktie im Wert von 9100 (offizieller Ausgabekurs bis 26.06.02). Dafür erhält man 12 Wohnrechts-Punkte pro Jahr, die man in allen Hapimag-eigenen Residenzen einlösen kann. Bei Nichtbezug werden die Punkte ins nächste Jahr gutgeschrieben. Standard der Appartements: 4 Sterne. Pro Woche sind für ein Zwei-Zimmer-Appartement 4 bis 20 Punkte (nebensaison) und 12 bis 24 Punkte (Hauptsaison) notwendig.
Zusatzkosten: Hinzu kommt eine jährliche Service-Pauschale von 510 - 860 CHF Hinzu kommt eine Jahrespauschale von 276 CHF
Inbegriffen: Im Preis inkIusive sind die Benutzung von Pools, Spielfelder, eigenem Strand. Im Preis inklusive sind dia Benutzung der Anlagenteile je nach Residenz (Pools, Weliness, Sport, Kinderhort).
Fläche: ca. 45 Fussballflächen gross. Exkusiv zugänglich sind mehrere Restaurants, ein Wassersport-, Sport- und Fitnesszentrum, ein eigenes Einkaufszentrum und ein eigener Yachthafen. keine Angaben
Anlagen: 3 Anlagen, eine vierte im Bau (185 Appartements). 57 Anlagen, Hotels und 30 Hausboote in 17 Ländern
Einheiten: 684 Appartements. 5500 Appartements
Personal: 500 Angestellte 1500 Angestellte
Kunden: 32'000 135'000
Internet: www.anfidelmar.com www.hapimag.com

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