EU-Gesetz verbietet
Lockangebote

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Mehr Transparenz bei Ticketpreisen.


Irreführende Lockangebote für Flugtickets sind ab dem 01.November 2008 untersagt. Ein neues EU-Gesetz verpflichtet die Fluggesellschaften von diesem Samstag an, alle Steuern und Abgaben klar und rechtzeitig vor der Buchung aufzulisten. Damit solle "irreführende Werbung" verhindert werden, teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit.

Die EU-Verordnung gilt nicht nur für Werbeanzeigen, sondern auch für das Internet. Die EU will die Ticketpreise für im Internet gebuchte Flüge übersichtlicher und vergleichbarer machen. Vor allem Billig-Airlines werden von Verbraucherschützern wegen ihrer Werbepraxis kritisiert. So können Flüge, die auf den ersten Blick für wenige Euro angeboten werden, oftmals am Ende wesentlich mehr kosten, wenn beispielsweise noch Steuern oder Flughafengebühren dazu kommen. Erst am Ende der Buchung erfuhr der Kunde den Gesamtpreis.

Der neuen Verordnung zufolge dürfen die zusätzlichen Kosten jetzt nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden. Zudem muss nun auch die Rechnung detailliert über Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder den Kerosinzuschlag informieren.

Ausserdem dürfen die Fluggesellschaften dem Reisenden nicht ohne dessen ausdrückliche Einwilligung Zusatzgebühren in Rechnung stellen. Dies bedeutet, dass auf der Internetseite Buchungsoptionen wie beispielsweise eine freiwillige Reiserücktrittsversicherung nicht bereits markiert sein dürfen. Möchte der Reisende solch eine Versicherung in Anspruch nehmen, muss er dem ausdrücklich zustimmen.

Die Verordnung gilt für alle Airlines, die ihren Sitz in der EU haben. Fluggesellschaften aus Drittstaaten sind davon nicht betroffen. Die EU-Kommission will regelmässig überprüfen, ob sich die Unternehmen an die Vorschriften halten.

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