Krank im Ausland

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Die Verträge mit der EU geben den Schweizer Touristen bei Unfall und Krankheit im Ausland mehr Schutz.

Nun können Tausende von Schweizer Touristen unbesorgter ins europäische Ausland reisen. Denn seit dem 01.Juni 2002, sind die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten. Diese stellen Schweizer Touristen in EU-Ländern den Einheimischen gleich, wenn sie dort einen Arzt oder ein Spital benötigen.
Was bedeutet das beispielsweise für eine Schweizerin, die in Schottland an einer Blinddarmentzündung erkrankt und sich in einem dortigen Spital operieren lassen muss? Sie hat die gleichen Rechte wie eine schottische Patientin. Im Spital wird sie zum gleichen Tarif wie die Einheimischen behandelt. Die Kosten werden vom Nationalen Gesundheitsdienst Grossbritanniens übernommen und anschliessend ihrer schweizerischen Krankenkasse in Rechnung gestellt.

Schweizer Touristen benötigten für Europareisen zwar schon bisher keine spezielle Heilungskostenversicherung, die für allfällige Arzt- und Spitalkosten im Ferienland aufkommt. Der Schutz der Schweizer Krankenkasse reichte grundsätzlich aus. Allerdings musste man eine Spital- oder Arztbehandlung unter Umständen bar bezahlen. Gegen Vorlage einer detaillierten Rechnung konnte man den Betrag dann erst nach der Heimkehr bei seiner Krankenkasse zurückfordern.

Künftig müssen Schweizer Touristen bei Ärzten und in Spitälern in EU-Ländern das Formular E 111 vorlegen. Dann wird man behandelt, ohne einen Vorschuss oder eine Barzahlung zu leisten. Aus eigener Tasche bezahlen muss man nur den Selbstbehalt, der auch von den Einheimischen verlangt wird. Das Formular E 111 erhält man bei seiner Krankenkasse. Es wird empfohlen, bei Reisen in EU-Ländern ein Exemplar davon bei sich zu haben.

Auf Reisen ausserhalb des EU-Raums ist eine spezielle Heilungskostenversicherung nach wie vor zu empfehlen. Sie sind bei Krankenkassen und spezialisierten Reiseversicherern erhältlich. In den USA etwa kann eine Spitalbehandlung bis zu zehn Mal soviel kosten wie in der Schweiz. Die obligatorische Schweizer Krankenkasse bezahlt aber höchstens das Doppelte des Tarifs, der in der Schweiz zu begleichen wäre. Viele Reisende wünschen sich im Falle einer Erkrankung aber eigentlich nur eins: so rasch als möglich ins Heimatland zurückzukehren. Das kann aber schwer ins Geld gehen und ist in einer Heilungskostenversicherung meist nicht inbegriffen.

Teure Ambulanzflüge
Gemäss Angaben der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) kostet es 105'000 Franken, im Ambulanzjet von Florida in die Schweiz zurückzufliegen. Und selbst die Repatriierung von der vergleichsweise nahen griechischen Insel Samos kostet noch 20'000 Franken.
Damit diese Kosten gedeckt sind, muss man entweder Gönner der Rega sein und einen jährlichen Beitrag leisten oder eine so genannte Assistance-Versicherung abschliessen. Letztere ist manchmal mit einer Heilungskostenversicherung kombiniert. Die Leistungen einer Assistance-Versicherung sind umfassender als die Rega-Gönnerschaft. Sie schliessen meistens auch unplanmässige Rückreisen wegen Zwischenfällen zu Hause sowie das Nachreisen von Angehörigen an den Ferienort mit ein.
Bevor man jedoch im Hinblick auf eine Reise spezielle Versicherungen abschliesst, sollte man prüfen ob man nicht zumindest teilweise schon über den gewünschten Versicherungsschutz verfügt. Die Schutzbriefe der Automobilverbände etwa umfassen in der Regel eine Assistance-Versicherung. Und die bestehenden Zusatzversicherungen bei der Krankenkasse decken Heilungskosten im Ausland und Rücktransporte manchmal schon ab. Dies sollte man überprüfen.

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