Kleingedrucktes |
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Wer Reisen im Internet ohne die nötige Vorsicht bucht, zahlt schnell einmal kräftig drauf. Das müssen Sie vor dem Online-Buchen wissen |
Das Internet hat die Reisebuchungen revolutioniert. Viele Reisende stellen sich ihre Traumferien vom Sofa aus zusammen und zahlen bequem per Rechnung oder Kreditkarte. Doch nicht alles ist Gold, was im weltweiten Netz glänzt. Versteckte Versicherungen, Zuschläge beim Zahlen - das sollte man wissen, bevor man im Internet eine Reise bucht. Hier die gängigsten versteckten Zusatzkosten bei der Flugbuchung:Schnäppchen suchenGeben Sie bei der Suche im Online-Reisebüro kein genaues Abflugdatum an, sondern einen flexiblen Reisezeitraum an - grössere Chance auf günstige Angebote! Statt eines bestimmten Startflughafens wählen Sie eine Abflugregion. Bei vielen Pauschalreisen ist ein Zugticket ("Zug zum Flug") inklusive. ReiseversicherungBei vielen Online-Reisebüros wird automatisch eine kostenpflichtige Reiseversicherung zum Reiseangebot hinzugefügt - ob man will oder nicht. Deshalb bei jedem Klick und jeder Bestätigung darauf achten, welche Versicherungen eingestellt sind. Aufschläge bei der ZahlungDie meisten Billigflieger haben auch kostenlose Zahlungsvarianten, meist die Lastschrift. Der Hinweis auf diese Möglichkeit wird oft gut versteckt. Die Buchung per Kreditkarte kostet dagegen meist Gebühren. Besser flexibel sein und kostenlose bzw. günstigste Zahlungsart wählen. SitzplatzreservierungBei einigen Billigfliegern ist das Reservieren eines Sitzplatzes nicht möglich, bei den anderen kostet das Buchen eines festen Sitzplatzes extra. Gewisse Billigfliegern verlangen einen Aufpreis, damit man früher als die anderen Passagiere einsteigen und sich damit die besten Plätze sichern kann. GepäckgebührenImmer mehr Billigflieger verlangen schon für das erste aufzugebende Gepäckstück Geld. Vielmals ist der Aufpreis für den zweiten Koffer höher als beim ersten. Bei gewissen Fluggesellschaften kommt die Gepäckgebühr günstiger via Ingernet als am Check-In-Schalter. Meistens ist das Handgepäck kostenfrei, aber es gilt eine Gewichtsgrenze. ÜbergepäckDie meisten Fluggesellschaften erlauben mindestens 20 Kilo Gepäck, diese Obergrenze gilt auch bei mehreren Gepäckstücken. Für jedes weitere Kilo Gepäck werden pro Strecke bis zu 20 Euro fällig. SportgepäckWer sein Rad, Golfgepäck oder Surfbrett mit in den Urlaub nehmen will, muss vielmals dafür bezahlen. Meistens gelten die Preise pro Strecke. BuchungsartBei einigen Fluggesellschaften ist nur die Buchung per Internet kostenlos. Für eine telefonische Bestellung werden pro Strecke Extragebühren fällig. Einigen verlangen eine Buchungsgebühr, sei dies via Internet oder telefonische Buchung. Verbindliche BuchungDa die Betätigung des Buchungsknopfes verbindlich ist, sollte man sich vorher das Angebot, aber auch das Kleingedruckte ganz genau durchlesen. Rücktrittskosten beispielsweise können enorm hoch und der vermeintliche Glücksgriff zum finanziellen Reinfall werden. Schnell ist aus Versehen der Name falsch geschrieben oder das falsche Datum gesetzt. In solchen Fällen berappt der Kunde den dadurch ausgefallenen Flug zumeist mindestens teilweise selbst. Zudem: Ein Vergleich mit anderen Internetanbietern und auch örtlichen Reisebüros kann bares Geld sparen, denn nicht immer ist der Web-Anbieter auch der günstigste. Darüber hinaus sollte man den Anbieter genau checken. Ein seriöses Unternehmen gibt eine vollständige Adresse inklusive Telefonnummer an. Wer unsicher ist, sollte einen Testanruf tätigen. Sitzt der Betreiber des virtuellen Reisebüros im Ausland, kann eine eventuelle Klage bei Unzufriedenheit aussichtslos sein. ReisebedingungenDie legt der Reiseveranstalter - nicht das Reisebüro - in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest. Vor der Buchung Storno- und Umbuchungsklauseln mit anderen Anbietern vergleichen. AGBs genau lesenDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen klar und verständlich formuliert sein und vor dem Abschluss unaufgefordert eingeblendet werden. Im Angebot müssen zudem alle wichtigen Punkte wie Reiseroute, Fluggesellschaft, Unterbringung und Verpflegung aufgeführt sein. Aufgepasst: Diese Bestandteile müssen hinterher auch in der Buchungszusammenfassung beziehungsweise im Ausdruck erscheinen. |