Diebstahl im Hotel

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Während eines Urlaubs in der Schweiz wurde ein neues Notebook aus dem Hotelzimmer gestohlen. Muss der Hotelier für den Schaden aufkommen, und welchen Versicherungen muss man den Diebstahl melden?

Das Hotel haftet für gestohlene, beschädigte oder zerstörte Sachen der Gäste (OR Art. 487 ff.). Hat der Hotelier kein Verschulden, beträgt der maximale Haftbetrag 1000 Franken. Trifft den Hotelier zusätzlich ein Verschulden, so kann der Betrag auch höher sein. In der Regel ist der Hotelier gegen solche Schadenfälle versichert. Der Wirt kann sich übrigens seiner Haftpflicht nicht entziehen, indem er in den Räumen Anschläge anbringt, auf denen er eine Haftung bei Diebstahl ablehnt.

Handelt es sich um Wertgegenstände, müssen diese bei der Rezeption oder im Tresor deponiert werden. Laptop und andere elektronische Geräte fallen aber nicht in diese Kategorie. Der Diebstahl ist dem Hotelier sofort nach der Entdeckung des Verlustes zu melden, sonst erlischt der Anspruch gegenüber dem Gastronomiebetrieb (OR Art. 489). Da der Hotelier beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung höchstens für den Zeitwert des Geräts aufkommen muss, empfiehlt der schweizerische Versicherungsverband, sich bei Diebstählen im Hotel bei der eigenen Hausratsversicherung zu melden.

Die Hausratversicherung ersetzt Verluste durch Einbrüche oder Diebstahl zum Wiederbeschaffungs- oder Neuwert. Sie zahlt also jene Summe aus, die du ausgeben musst, um ein gleichwertiges neues Notebook zu kaufen. Über 90 Prozent der Schweizer besitzen einen solchen Versicherungsschutz. In den Kantonen Freiburg, Waadt, Nidwalden und Jura ist der Abschluss einer solchen Police sogar obligatorisch.

Allerdings ist die Deckung "einfacher Diebstahl auswärts" bei den meisten Anbietern nicht in der Basisdeckung der Hausratsversicherung enthalten. Dafür braucht es einen zusätzlichen Abschluss. Der Versicherungsschutz beträgt bei solchen Zusatzpolicen meist 2000 Franken abzüglich eines Selbstbehalts in der Grössenordnung von 200 Franken und kostet rund 70 Franken pro Jahr. Diebstahl von Bargeld ist in der Regel auch in der Zusatzhausratsversicherung nicht enthalten.

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