Einreisebestimmung

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Dies gilt nur für deutsches Reiserecht.

Reisebüros müssen ihre Kunden über die exakten Einreisebestimmungen in ein Ferienland aufklären. Tun sie das nicht, können sie für daraus entstehende Schäden haftbar gemacht werden.

Ein Pauschalurlauber muss sich auf die im Reisebüro erhaltenen Auskünfte über Einreisebestimmungen verlassen können. Sind sie falsch oder unvollständig und wird der Tourist an der Grenze zurückgewiesen, kann er vom Veranstalter den vollen Reisepreis zurückverlangen und erhält zudem Schadenersatz für entgangene Urlaubstage.

Dies gilt selbst dann, wenn die einschlägigen Vorschriften im Veranstalterkatalog korrekt abgedruckt sind, wie aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervorgeht (Az 2/24 S 161/96).

Die Reisenden seien nicht verpflichtet, so die Richter, "den im Katalog enthaltenen Hinweis zu suchen und zu lesen".



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