Reiseimpfungen -
Welche Kassen zahlen

zurück zur Gesundheits Übersicht

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Reiseimpfungen.

Vorsorgen ist billiger, als die Krankheitskosten, die durch Tropenkrankheiten und andere Reiseinfektionen entstehen, zu zahlen. Das haben inzwischen auch zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erkannt. Rund 70 Kassen übernehmen zumindest zum Teil die Kosten für die lebensrettende Vorsorge.

Oft muss der Versicherte das Geld für die Impfung erst einmal auslegen

Von den großen Kassen geht dabei die Techniker Krankenkasse am weitesten. Sie erstattet die Kosten für die vom Auswärtigen Amt empfohlenen Impfungen, wenn sich der Reisende durch einen Vertragsarzt oder das Gesundheitsamt impfen lässt. Und sie schließt sogar eine Malaria-Prophylaxe mit ein. Ähnliches gilt für die HKK – Erste Gesundheit und die Knappschaft. Impfen ja, Malaria-Prophylaxe nein: So lauten die Regeln für die Hanseatische Krankenkasse und die AOK Plus für Sachsen und Thüringen. Bei den anderen AOK gibt es den generellen Vorbehalt, dass sie Impfungen für Auslandsreisen nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen. Nachfragen lohnt sich daher. Das gilt auch für Mitglieder von Betriebskrankenkassen. Ihre Kassen sind gegenüber Impfungen für Auslandsreisen generell aufgeschlossen, es gibt jedoch sehr unterschiedliche Reglungen.

Bei fast allen Kassen gleich ist, dass Reiseimpfungen im Kostenerstattungsverfahren bezahlt werden. Der Versicherte muss das Geld also erst einmal auslegen. Wichtig ist deshalb, sich vom Arzt eine Rechnung geben zu lassen, in der die Kosten für den Impfstoff und für die ärztliche Impfleistung aufgeführt sind. Die Rechnung reicht man dann bei seiner Kasse ein. Sie erstattet den Rechnungsbetrag – allerdings wie bei anderen Kassenleistungen auch abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Die beträgt zehn Prozent des Impfstoffpreises, mindestens jedoch fünf und maximal zehn Euro. Eine Praxisgebühr fällt nicht an. Die Impfkosten für berufliche Auslandsreisen werden grundsätzlich nicht bezahlt. Das ist Sache des Arbeitsgebers.

Einige Kassen haben Sonderregelungen. So übernimmt die Siemens-Betriebskrankenkasse nur 70 Prozent der Kosten. Andere zahlen die ärztliche Impfleistung nicht oder beschränken das Arzthonorar. Was genau bezahlt wird, erfragt man daher am besten vor dem Arztbesuch bei seiner Krankenversicherung.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, der kann dies im Internet auf der Seite des Centrums für Reisemedizin unter www.crm.de tun, Stichwort "Kostenerstattung". Dort findet man auch Adressen von Beratungsstellen. Sie geben Auskunft, welche Impfungen für welche Länder zu empfehlen sind. Auch das Auswärtige Amt informiert auf seiner Webseite (www.auswaertiges-amt.de) über gesundheitliche Risiken in Reiseländern. Vor allem bei Fernreisen in touristisch weniger besuchte Regionen sollte man jedoch nicht nur auf diese Informationsquellen vertrauen, sondern die Schutzimpfungen in einem individuellen Gespräch mit dem Tropenarzt klären. Das gilt auch für die Malaria-Prophylaxe. Denn wegen wachsender Resistenzen wechseln die wirksamen Medikamente schnell.

   Nach oben

Werbebanner

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für die Inhalte zu extern verlinkten Webseiten nicht verantwortlich sind!
-Änderungen vorbehalten!          © Copyright by Travelinfos.com - Reiseinformationen und Reiseangebote weltweit!